Getrennte Erfassung von Bioabfällen

In Rheinland-Pfalz haben acht öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger noch keine getrennte Erfassung von Bioabfällen eingeführt. Sieben wollen das nachholen. Nur die Region Trier will den Bioabfall weiterhin trocknen und dann verbrennen lassen.

Rheinland-Pfalz: Nur Region Trier will auf Biotonne dauerhaft verzichten


Im Vergleich zum Bundesdurchschnitt steht Rheinland-Pfalz gut dar: Pro Einwohner werden in dem Bundesland 147 Kilogramm Bioabfall getrennt erfasst. Der Bundesdurchschnitt liegt bei 111 Kilogramm. Künftig soll die Getrennterfassung noch zunehmen, weil das Kreislaufwirtschaftsgesetz die getrennte Bioabfallerfassung für die Zeit ab 1.1.2015 vorschreibt. So sieht der Siedlungsabfallwirtschaftsplan vor, dass die Menge des erfassten Biomülls von aktuell rund 588.000 Tonnen auf 640.000 Tonnen steigen soll. Pro Kopf würde das einer Sammelmenge von 170 Kilogramm entsprechen. Allerdings gilt diese Zielgröße erst für das 2025.

Doch diese Zeit werden die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) auch benötigen. Denn wie aus einer Antwort des Landeswirtschaftsministeriums auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Landtagsfraktion hervorgeht, haben acht örE in Rheinland-Pfalz noch keine getrennte Erfassung von Bioabfällen eingeführt. Nach Angaben der zuständigen Struktur- und Genehmigungsdirektionen stellt sich der Stand der Dinge wie folgt dar:

  • Der Zweckverband Regionale Abfallwirtschaft (RegAb), der die Restabfallentsorgung für den Zweckverband Abfallwirtschaft im Raum Trier (A.R.T.) sowie für die Landkreise Bitburg-Prüm, Vulkaneifel und Bernkastel-Wittlich im Mertesdorf betreibt, will auf die Einführung der Biotonne dauerhaft verzichten und den Bioabfall weiterhin nach Trocknung in der mechanisch-biologischen Trocknungsanlage (MBT) Mertesdorf verbrennen lassen. Die im Landkreis Vukaneifel bereits eingeführte Biotonne soll beibehalten werden.
  • Für den Landkreis Cochem-Zell ist den Angaben zufolge beschlossen, ab 2015 die Biotonne einzuführen.
  • Der Landkreis Südwestpfalz hat bereits im Dezember 2013 ein neues Abfallwirtschaftskonzept beschlossen, in dem die fristgerechte Einführung der Getrennterfassung des Bioabfalls durch eine flächendeckende Einführung der Biotonne zum 1. Januar 2015 vorgesehen ist.
  • Die Stadt Frankenthal hat Ende 2013 ein Ingenieurbüro beauftragt, ein Konzept zu entwickeln, das den rechtlichen Vorgaben unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten Rechnung trägt. Dort ist die Einführung der Getrenntsammlung von Bioabfällen für 2016 geplant.
  • Die Stadt Neustadt kann noch keine Aussagen über den genauen Zeitpunkt der Einführung eines optimierten Bioabfallsystems machen. Eine Entscheidung über die künftige Erweiterung der Bioabfallsammlung wird nicht vor Mitte 2014 fallen.
  • Der Landkreis Kusel sieht sich aufgrund vertraglicher Bindungen derzeit außerstande, die Getrenntsammlung von Biotonnenabfällen fristgerecht ab 2015 durchzuführen. Die Einführung der Biotonne ist danach ab 2019 beabsichtigt.

Wie das Wirtschaftsministerium in seiner Antwort ausführt, prüft derzeit die SGD Nord als obere Abfallbehörde, ob der Verzicht des Zweckverbands Regionale Abfallwirtschaft (RegAb) auf die Biotonne mit den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes vereinbar ist. Ein örE, der ganz oder teilweise auf die Getrenntsammlung verzichten will, müsse substantiiert darlegen können, warum ihm die Getrenntsammlung nicht zumutbar ist und wie er dennoch im Einklang mit der Abfallhierarchie die ökologischen Zielsetzungen des geltenden Rechts erreichen will, schreibt das Ministerium.

Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, stehen in Rheinland-Pfalz sechs Kompostierungsanlagen und fünf Vergärungsanlagen mit einer Kapazität von etwa 296.000 Tonnen pro Jahr zur Verfügung. In einer weiteren Anlage mit einer Kapazität von 40.000 Jahrestonnen erfolge die Aufbereitung der Bioabfälle in Grob- und Feinfraktionen, die nach entsprechender Konditionierung unterschiedlichen Entsorgungswegen zugeführt werden.

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