Klage abgewiesen

Das Landgericht Köln hat die Klage von fünf dualen Systemen abgewiesen. RKD wurde vorgeworfen, vertragswidrige Mengenabzüge vorzunehmen. Nun schlägt RKD zurück: Der Systembetreiber will Strafanzeige stellen.

RKD siegt vor Gericht


Nach Angaben des Systembetreibers Recycling Kontor Dual (RKD) hat das Landgericht Köln gestern (30. November) die Klage von fünf dualen Systemen abgewiesen. Die fünf Systeme hatten RKD im Oktober 2016 verklagt. Sie hatten dem Unternehmen vorgeworfen, vertragswidrige Abzüge von Verpackungsmengen vorgenommen zu haben.

Wie RKD nun betont, zeige das Urteil des Landgerichts Köln, dass RKD sich an die Regeln des gemeinsamen Clearingvertrages halte. Sämtliche Vorwürfe seien im Keim erstickt worden.

„Die Klage im Rahmen der letztjährigen heißen Vertriebsphase verfolgte offenbar nur ein Ziel, nämlich den Erfolg der RKD der letzten Jahre mit unlauteren Mitteln zu torpedieren“, sagt RKD-Geschäftsführer Florian Dühr. „Dazu passte, dass die Kläger den Gerichtskostenvorschuss nicht bezahlt hatten, weshalb RKD die Klage nicht zugestellt wurde und RKD sich daher nicht gegen die Vorwürfe zur Wehr setzen konnte. Gleichzeit wurde die Klageschrift der Presse zugespielt, ohne RKD die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Diese Art der Stimmungsmache scheint inzwischen ein festes Ritual einiger Marktteilnehmer im Rahmen einer laufenden Vertriebsphase zu sein“, so Dühr.

Im Rahmen des gültigen Clearingverfahrens hätte zuvor auch der für die RKD-Prüfung zuständige System-Wirtschaftsprüfer wiederholt bestätigt, das RKD regelkonform arbeitet und insbesondere keine vertragswidrigen Abzüge vorgenommen hat. „Ich hoffe, dass die klagenden dualen Systeme nunmehr zur Besinnung kommen; letztlich war und ist die Klage nicht gegen RKD gerichtet – was wir ertragen könnten; vielmehr wurden haltlose Unterstellungen gegenüber dem uns prüfenden System-Wirtschaftsprüfer erhoben, die das Gericht nun im Keim erstickt hat“, so der RKD-Geschäftsführer.

Der System-Wirtschaftsprüfer, der RKD prüft, prüft auch zwei der klagenden dualen Systeme, was die Vorwürfe noch absurder mache. Dühr: „In der Klagebegründung haben Mitarbeiter der klagenden dualen Systeme eidesstattliche Versicherungen abgegeben, um ihre haltlosen Vorwürfe zu untermauern. Wir haben daher einen Strafrechtler beauftragt, Strafanzeigen wegen Meineids und übler Nachrede vorzubereiten, unter anderem gegen die entsprechenden Geschäftsführer von BellandVision und Interseroh.“

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