Reaktion zum Verpackungsgesetz

Die einen müssen jährlich zur Schulung, die anderen nicht: Das geplante Verpackungsgesetz schafft ein Zwei-Klassensystem der Prüfer und bedroht Existenzen. Davon ist der Verein unabhängiger Sachverständigen für Verpackungsentsorgung und Produktverantwortung überzeugt.

Sachverständige: VerpackG ist existenzbedrohend


Umweltgutachter und Sachverständige schlagen Alarm: Das geplante Verpackungsgesetz sei für Teile der Branche existenzbedrohend und schaffe ein Zwei-Klassensystem unter den verschiedenen Prüfern. Denn ein Teil der Prüfer muss laut Gesetzentwurf jährlich zu einer Schulung, der andere nicht. Darum hat sich der Verein USV (Unabhängige Sachverständige für Verpackungsentsorgung und Produktverantwortung) nun mit einem offenen Brief an die Bundes- und Landesministerien sowie an Mitglieder von Umweltausschüssen und Länderarbeitskreisen gewandt und gebeten, den Fehler zu korrigieren.

Konkret geht es dem USV um die Ungleichbehandlung der verschiedenen Prüfer der Vollständigkeitserklärung. Die entsprechende Formulierung dazu wurde erst am 9. Dezember vergangenen Jahres im Gesetzesentwurf geändert. Im ursprünglichen Text wurden sowohl „registrierte Sachverständige“ als auch „nach Absatz 2 registrierte Prüfer“ – also Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und vereidigte Buchprüfer – zu einer regelmäßigen Teilnahme verpflichtet.

In einem zweiten Schritt wurde diese Pflicht nur noch den registrierten Sachverständigen auferlegt. Das heißt: Sachverständige dürfen nur mit Schulungsnachweis prüfen, wohingegen Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und vereidigte Buchprüfer diesen Nachweis nicht benötigen. „Die Ungleichbehandlung der Berufsgruppe führt zu einer eklatanten wirtschaftlichen Benachteiligung der registrierten Sachverständigen gegenüber der nach § 27 Abs. 2 registrierten Prüfern“, kritisiert der USV in dem offenen Brief. „Bei der Prüfung der Vollständigkeitserklärung wird damit ein Zwei-Klassensystem der Prüfer etabliert.“

USV: kein fachlicher Grund für die Ungleichbehandlung

Laut USV ist kein fachlicher Grund erkennbar, warum bei Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und vereidigten Buchprüfern a priori besondere Kenntnisse vorhanden sein sollen, die die Schulung im Bereich des Verpackungsgesetzes verzichtbar machen. „Im Gegenteil: Die Erfahrung der vergangenen Jahre hat gezeigt, dass gerade diese Berufsgruppen regelmäßig nicht über ausreichende Kenntnisse zur Beurteilung von Verpackungsarten, Materialzuordnungen und Anfallstellen der Verpackungsabfälle verfügen.“

Zu der umstrittenen Änderung im Gesetz kam es laut USV, weil der Bundesrat falsch informiert wurde. Unter anderem wurde offenbar kommuniziert, dass Sachverständige, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und vereidigte Buchprüfer ohnehin jährliche Schulungen besuchen müssten. Das sei falsch, betonte der USV. Die Berufsgruppe sei lediglich ein Jahr nach Aufnahme in das Prüfregister zu einer weiteren Schulung verpflichtet – dann erst wieder alle fünf Jahre.

Wie der USV weiter schreibt, hoffe er, dass die Ungleichbehandlung ein Versehen gewesen sei, das nun schnell korrigiert werde. Sollte das nicht der Falls ein, kündigte der Verein an, das Gesetz juristisch überprüfen zu lassen.

© 320°/ek | 02.03.2017

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