Verpackungsentsorgung

Industrie und Handel haben sich für die dualen Systeme stark gemacht, doch mit der Lizenzierungspflicht nehmen es viele nicht so genau. Die indikative Q1-Meldung für 2017 fiel ernüchternd aus. Die dualen Systeme machen nun Druck auf Hersteller und Vertreiber.

Schleppender Verlauf bei Lizenzierung dualer Mengen


Zum Stichtag 5. Dezember haben noch viele Hersteller und Vertreiber keine Lizenzverträge für 2017 geschlossen. Darauf deuten die Zahlen der indikativen Q1-Meldung mit. Wie es heißt, liegen die aktuellen Zahlen unter denen des Vorjahres.

Grundlage für die indikative Q1-Meldung sind die von den Systembetreibern an den unabhängigen Wirtschaftsprüfer übermittelten Lizenzmengen, die bislang für 2017 unter Vertrag genommen wurden. Darauf basierend werden dann die erwarteten Gesamtlizenzmengen des Jahres hochgerechnet.

Eigentlich müsste dabei für Leichtverpackungen eine Zahl von rund 1,6 Millionen Tonnen herauskommen, wie ein Vertreter eines dualen Systems sagt. Ob es so kommen wird, wird man aber frühestens mit der Q1-Meldung Ende Januar sagen können. Die bislang vorliegende indikative Q1-Meldung ist noch mit Vorsicht zu genießen, weil der Stichtag hierfür der 5. Dezember war und Hersteller und Vertreiber sich erfahrungsgemäß Zeit mit der Lizenzierung lassen.

Allzu viel Zeit ist jedoch nicht mehr. Denn gemäß Vorschrift müssen Hersteller und Vertreiber die dualen Lizenzverträge für ihre in Verkehr gebrachten Verpackungen vor dem 1. Januar 2017 bei einem dualen System abschließen. „Dieser Umstand ist leider nach wie vor in einigen Teilen der Wirtschaft nicht ausreichend bewusst, was immer wieder zu entsprechenden Verstößen führt“, sagt Mirko Sickinger, Geschäftsführer der Gemeinsamen Stelle.

Laut Sickinger bedeutet die verspätete Lizenzierung nicht nur einen Verstoß gegen die rechtlichen Vorgaben, sondern führe auch zu Verwerfungen im Clearingprozess der Systembetreiber bis hin zur Gefährdung der privatwirtschaftlich organisierten dualen Entsorgung von Verpackungsabfällen. Vor diesem Hintergrund haben sich die Systembetreiber bereits auf Regelungen verständigt, um den verspäteten Abschlüssen von dualen Lizenzverträgen entgegenzuwirken. Demnach ist für Mengen aus zu spät abgeschlossenen dualen Lizenzverträgen im Rahmen des Clearings ein Aufschlag fällig.

Wie Sickinger betont , wurde der Stichtag, ab dem Verspätungszuschläge erhoben werden, nunmehr vom 15. Februar auf den 15. Januar vorverlegt. Er appelliert daher erneut an Industrie und Handel, die dualen Lizenzverträge kurzfristig abzuschließen.

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