Keine hochwertige Verwertung

Die in der Region Trier praktizierte Behandlung der Bioabfälle entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben, wertet die Genehmigungsbehörde SGD. Sie hat dem Zweckverband RegAb nun eine Frist gesetzt.

SGD Nord lehnt Trierer Modell der Bioabfallverwertung ab


Nach Auffassung der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD) erfüllt die in der Region Trier praktizierte Verwertung der Bioabfälle nicht die Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Auch mit der Ende September vorgelegten Ökoeffizienzanalyse habe der Zweckverband Regionale Abfallwirtschaft (RegAb) nicht nachweisen können, dass er die geforderte hochwertige Bioabfallverwertung auch ohne getrennte Bioabfallsammlung erreichen kann. In Trier werden die Bioabfälle zur Trocknung des Restmülls in der mechanisch-biologischen Trocknungsanlage (MBT) eingesetzt. Die daraus erzeugten Ersatzbrennstoffe werden anschließend verwertet. Dieses Verfahren sei mit der hochwertigen Kaskadennutzung der Bioabfälle nicht gleichwertig, teilt die SGD mit.

Die Behörde hat nun dem Zweckverband eine Frist bis zum 1. Januar 2017 gesetzt. Bis dahin muss er die geforderte hochwertige Bioabfallverwertung umsetzen. Wie die SGD betont, habe der Zweckverband dadurch die Möglichkeit, ein regionales Konzept zu entwickeln. Ferner könne so der ordnungsgemäße Abschluss des an der Trocknungsanlage Mertesdorf laufenden EU-Forschungsprojektes „MARSS“ gewährleistet werden.

„Wir kommen damit dem Zweckverband sehr entgegen, um eine zukunftsgerichtete hochwertige Bioabfallverwertung in der Region zu ermöglichen“, erklärt SGD Nord-Präsident Ulrich Kleemann. „Die zweijährige Übergangsfrist schafft Rechtssicherheit und entspricht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit auch unter Berücksichtigung der fristgemäßen Umsetzung der bundesgesetzlichen Pflicht zum 01.01.2015 in anderen Kreisen.“

In allen Kreisen des Zuständigkeitsbereiches der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord) mit Ausnahme der Region Trier sei die Biotonne entweder bereits schon fester Bestandteil der Kreislaufwirtschaft oder wird zum 1. Januar 2015 eingeführt, erklärt die Behörde. Sie beabsichtigt nun zur Durchsetzung der gesetzlichen Verpflichtung den Erlass zweier Anordnungen, zu denen der RegAb und der Betreiber der Mertesdorfer Anlage angehört werden. Beide hätten zwei Wochen Zeit für eine Stellungnahme. Rechtsmittel gegen die Anordnungen seien möglich.

Darüber hinaus kündigt die Genehmigungsbehörde bereits eine Änderung der Betriebsgenehmigung für die mechanische-biologische Trocknungsanlage an. Ab 1. Januar 2017 dürften in der Anlage keine Restabfälle aus privaten Haushalten mehr behandelt werden, die gemeinsam mit Bioabfällen erfasst wurden, heißt es in einem Schreiben an den RegAb. Bemerkenswert ist, dass die SGD nicht nur dieses Schreiben auf ihrer Internetseite veröffentlicht hat, sondern darüber hinaus auch die gesamte Korrespondenz zwischen Behörde und Zweckverband, einschließlich Besprechungsvermerken und Ergebnisprotokolle.

Der RegAb erklärte hierzu auf Anfrage, dass man über die Vorgehensweise „verwundert“ sei. Der Verband habe in den vergangenen Monaten stets Wert auf Objektivität und ein wissenschaftliches Fundament bei der Beurteilung der Gleichwertigkeit des in der Region Trier angewandten Verfahrens gelegt, betonte RegAb-Geschäftsführer Maximilian Monzel. Zur Entscheidung der SGD sagte Monzel, dass der Verband den Sachverhalt nun mit den politischen Gremien diskutieren werde. Wenn die SGD die Gleichwertigkeit in Abrede stelle, bedeute das nicht, dass die Gleichwertigkeit nicht doch bestehe.

Damit dürfte die Wahrscheinlichkeit gestiegen sein, dass die Angelegenheit letztlich vor Gericht landet. Denn schon in der letzten Verbandsversammlung im September hatte der RegAb seine Bereitschaft erklärt, die Gleichwertigkeitsfrage notfalls richterlich klären zu lassen.

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