Bioabfälle

Bioabfälle sind häufig verunreinigt, die Abscheidung der Störstoffe ist teuer. Auf den Kosten bleiben häufig die Verwerter sitzen. Was also können Kommunen und Verwerter tun, um den Anteil der Störstoffe zu reduzieren? In Frage kommt ein ganzes Bündel von Maßnahmen.

So lassen sich Fremdstoffe im Bioabfall reduzieren


Verunreinigte Bioabfälle werden für Verwerter in Deutschland immer häufiger zum Problem. So führt der hohe Störstoffanteil zu einer teuren Verwertung, da die Fremdstoffe aufwendig ausgeschleust werden müssen. In den vergangenen Jahren hätten sich die Kosten für Siebreste in vielen Fällen um den Faktor 3 verteuert, rechnet die Bundesgütegemeinschaft Kompost (BGK) vor.

Auf den Kosten bleiben in der Regel die Verwerter sitzen. Denn die Kommunen wälzen das Risiko meist auf die Verwerter ab. Gängige Praxis ist, dass bei öffentlichen Ausschreibungen häufig ein Fremdstoffrisiko von 3 bis zu 5 Prozent in die Verträge mitaufgenommen wird. Der Verwerter kann also die Abfalllieferungen nicht reklamieren. Folglich muss er selbst mit der Verunreinigung und den damit höheren Kosten klarkommen.

Erschwerend kommt noch hinzu, dass in Zukunft noch strengere Grenzwerte für Komposte und Gärreste gelten werden. Dafür sorgen die novellierte Düngemittelverordnung und die Grenzwerte der RAL-Gütesicherung. Laut BGK bedeutet ein Störstoffgehalt von 3 Prozent im Bioabfall, dass für den Kompost 99 Prozent der Fremdstoffe abgeschieden werden müssen. Erst dann ist der Kompost weitgehend frei von Störstoffen.

GGSC gibt Empfehlungen

Was also kann man tun, um den Störstoffgehalt der Bioabfälle zu reduzieren? Um diese Frage zu beantworten, hat die BGK die Berliner Rechtsanwaltskanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Coll. (GGSC) beauftragt, Ansatzpunkte zur möglichen Reduzierung von Fremdstoffen im Bioabfall zu untersuchen. Im Fokus standen dabei Bioabfälle aus der kommunalen Sammlung.

Die Kanzlei hat hierfürin der Studie untersucht, wie die Biomüll-Sammlung verbessert werden kann. Ein weiterer Schwerpunkt lag auf der Fragestellung, wie die Position der Verwerter gegenüber den Kommunen gestärkt werden kann. Herausgekommen sind dabei folgende Empfehlungen:

  • Mehr Öffentlichkeitsarbeit

Beträgt der Anteil der Störstöffe in der Biotonne zwischen 1 und 3 Prozent, muss eine kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit betrieben werden. Einmalige Kampagnen reichen meistens nicht aus, der Sinn der Bioabfallverwertung soll regelmäßig erklärt und veranschaulicht werden.

  • Kontrolle des Tonneninhalts und bei Verstößen Konsequenzen ziehen

In Gebieten mit mehr als 3 Prozent Störstoffanteil soll das Sortierverhalten der Abfallerzeuger kontrolliert werden, beispielsweise durch Stichproben. Das können Sichtkontrollen oder mechanische Kontrollen sein. Verstöße müssen unbedingt geahnte werden, damit die Öffentlichkeitsarbeit nicht wirkungslos bleibt.

Beispielweise sollen dann auf den Tonnen Hinweise angebracht werden und bei Wiederholungen der Behälter stehen gelassen werden. Kommune und Sammler sollen sich dabei abstimmen und auch satzungsrechtliche Voraussetzungen für die Maßnahmen schaffen.

  • Änderung der Abfallwirtschaftssatzung

Die möglichst sortenreine Erfassung soll auch in der Abfallwirtschaftssatzung beschrieben werden. Dazu sollte in dem Papier unmissverständlich verdeutlicht werden, welche (Fremd-) Stoffe in die Tonne dürfen und welche nicht und welche Maßnahme zur Öffentlichkeitsarbeit, Behälterkontrolle und Ahndung bei Verstößen getroffen werden. Darunter fallen auch Bußgeldbestimmungen.

  • Verunreinigte Lieferungen nicht annehmen

Es muss den Verwertern der Bioabfälle als letztes Mittel die Möglichkeit gegeben werden, Anlieferungen mit hohem Fremdstoffanteil abzuweisen. Die BKG empfiehlt einen Grenzwert von 5 Prozent.

  • Bestehende Verträge zwischen Kommune und Verwerter anpassen

Damit die Verwerter nicht alleine Risiko und Kosten bei einem hohen Fremdstoffanteil tragen müssen, sollen die Klauseln zur Risikoüberbürdung verändert werden: beispielsweise durch ein gestuftes Preissystem oder ein Anpassungsrecht, falls sich die Qualität erheblich verändert. In bestehenden Verträgen ist das aber nur dann gegen den Willen des örE durchsetzbar, wenn in den Verträgen ein ausdrücklicher Anknüpfungspunkt für Anpassungen zu finden ist. Ansonsten sollte der Verwerter an die freiwillige Kooperation der Kommune appellieren.

  • Neue Ausschreibungen entsprechend gestalten

Schreibt eine Kommune die Verwertung der Bioabfälle aus, sollen folgende Punkte detailliert beschrieben werden: erwarteter Fremdstoffgehalt mit eventueller Preisabstufung je nach Höhe und Art der Fremdstoffe, Angaben zur Art der Sammlung (z.B. mit Biobeuteln) und welche Maßnahmen bei Überschreitung von vorher festgelegten Schwellenwerten getroffen werden. Außerdem sollen Anpassungsklauseln verankert werden, falls die genannten Fremdstoffgehalte deutlich überschritten werden.

Möglich ist es auch, von den Bietern sowohl einen Grundpreis für die Behandlung als auch einen gestaffelten Aufschlag für die Abtrennung von ungewöhnlich vielen Fremdstoffen abzufragen. Auch die Feststellung und Identifikation der Fremdstoffe sollte vertraglich festgehalten werden.

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