Genehmigung erteilt

Die Firma Zimmermann darf ihre Feststoff-Konditionieranlage in Gütersloh erweitern. Nach zähem Ringen hat die zuständige Bezirksregierung dem Vorhaben zugestimmt. Allerdings musste das Unternehmen einige Nachbesserungen vornehmen, um die Genehmigung zu erhalten.

Sonderabfall-Entsorger Zimmermann kann Kapazität ausbauen


Die Bezirksregierung Detmold hat die geplante Kapazitätserweiterung der Feststoffkonditionierungsanlage (FK-Anlage) des Gütersloher Sonderabfallentsorgers Zimmermann genehmigt. Damit kann die Firma nun jährlich 95.000 Tonnen festen, anorganischen Abfall verarbeiten. Bisher liegt der Durchsatz bei 65.000 Tonnen pro Jahr.

In der FK-Anlage werden Filterstäube, Rostkesselaschen und Metallhydroxidschlämme (sogenannte “Filterkuchen”) aus Abwasserreinigungsanlagen oder der Nassreinigung von Abluft behandelt. Anschließend werden die Abfälle deponiert. Wie das Unternehmen mitteilt, soll die Mehrkapazität durch eine Verlängerung der Laufzeit der Mischeranlage erreicht werden. Diese dürfe nun täglich zwischen 7 und 19 Uhr bis zu acht Stunden laufen.

300 Einwendungen gegen das Vorhaben

Das Genehmigungsverfahren wurde mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Schon im vergangenen Jahr hatte der Ausbau der FK-Anlage Anwohner und Umweltschützer auf den Plan gerufen – rund 300 Einwendungen waren gegen das Vorhaben eingereicht worden.

Im Mai 2016 kam es daher zu einem Erörterungstermin. Die Einwender befürchteten vor allem eine Geruchsbelastung, einen stärkeren Lkw-Verkehr und Luftverunreinigungen durch einen verstärkten Betrieb der Anlage. Zudem standen Fragen der Sicherheit hinsichtlich Betriebsstörungen bei der Anlieferung und beim Betrieb der Silos im Fokus.

Umfangreiche Auflagen für die Genehmigung

Für die Genehmigung der Kapazitätserweiterung musste das Unternehmen einiges nachbessern. So wurden verschiedene Gutachten in Auftrag geben oder überarbeitet, um die Geruchsemissionen und die Störfallrelevanz der Anlage zu ermitteln. Letztendlich hat die Bezirksregierung Detmold entschieden, dass die Anlage in den Anwendungsbereich der Störfallverordnung fällt.

Die Konsequenz ist, dass Zimmermann ein Konzept erstellen muss, um Störfälle zu vermeiden. Außerdem muss das Unternehmen ein Sicherheitsmanagementsystem einführen sowie künftig Sicherheitsberichte und einen internen Alarm- und Gefahrenabwehrplan erstellen.

Um die Sicherheit zu erhöhen, muss Zimmermann darüber hinaus sein Annahmeprotokoll verbessern, den Provokationstest ändern und ausführlicher dokumentieren sowie die Mischversuche der Abfälle in geänderter Form durchführen. „Ziel ist dabei, die Reaktionen der Abfälle untereinander noch genauer zu kennen, bevor eine großvolumige Mischung stattfindet“, schreibt die Bezirksregierung Detmold in ihrem Genehmigungsbescheid. Ferner seien die Brandschutzmaßnahmen durch die Bevorratung von Löschsand zu ergänzen.

Geschätzte Errichtungskosten von 150.000 Euro

Weitere Forderungen der Behörde beinhalteten technische Maßnahmen, um eine Freisetzung von Stäuben bei der Anlieferung oder Befüllung der Silos auszuschließen. Dazu zählen neuartige Kupplungen, um die Schläuche an den Silofahrzeugen zu befestigen, doppelwandig ausgeführte Schläuche sowie die Installation einer automatischen Beregnungsanlage zur Staubniederschlagung im Schadensfall. Insgesamt geht Zimmermann von zusätzlichen Kosten in Höhe von 150.000 Euro aus.

Die Zimmermann Sonderabfallentsorgung und Verwertung Gesellschaft betreibt in Gütersloh drei Abfallbehandlungsanlagen: eine chemisch-physikalische Anlage, um flüssige Abfälle zu behandeln; eine Konditionierungsanlage für anorganische Feststoffe und über seine Tochter ,Gesellschaft für Verwertung und Entsorgung‘ (GVE), ein Sonderabfallzwischenlager mit Konditionierungsanlage für organische Stoffe.

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