Novelle des ElektroG

Die Genossenschaft der Sozialunternehmen fordert Nachbesserungen im Referentenentwurf zur Novelle des ElektroG. Sie warnt vor dem Verlust von bis zu 5.000 Arbeitsplätzen.

Sozialunternehmen befürchten Kahlschlag


Die Pläne für eine Novelle des ElektroG bedrohen die Existenz gemeinnütziger Recyclingunternehmen. „Wir sehen eine große Gefahr wegen hoher Arbeitsplatzverluste bei den gemeinnützigen Einrichtungen“, sagt Wolfgang Schreiber, Vorsitzender der RPG Genossenschaft der Sozialunternehmen. Im gesamten Referentenentwurf sei nicht vorgesehen, gemeinnützige beziehungsweise soziale Einrichtungen an der Rücknahme und Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräte zu beteiligen.

Eine weitere Fokussierung auf die Rücknahme über öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger gefährde das Ziel eines fairen Nebeneinander der privaten und kommunalen Unternehmen, warnt Schreiber. Zudem würden gut funktionierende regionale Netzwerke zerschlagen, wenn gewerbliche Mengen nur noch über Kommunen, Hersteller und Vertreiber zurückgenommen werden würden. Wie Schreiber betont, seien die Mitgliedsunternehmen der RPG gemäß ElektroG Erstbehandlungsanlagen und zertifiziert gemäß Entsorgungsfachbetriebeverordnung. Deshalb seien diese Einrichtungen den Unternehmen der privaten Entsorgungswirtschaft gleichzustellen und als „Bevollmächtigte“ ausdrücklich zu nennen.

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz sieht in Paragraf 17 vor, dass soziale Einrichtungen in der Sammlung/Rücknahme von Abfällen aus den privaten Haushalten und sonstigen Anfallstellen tätig sind. Deshalb müssen diese Einrichtungen aus Sicht der RPG auch im neuen ElektroG Berücksichtigung finden. Sonst drohe der Verlust von bis zu 5.000 Arbeitsplätzen allein in den Unternehmen der RPG.

Die Genossenschaft fordert zudem, dass illegale Exporte von Altgeräten unterbunden werden. Deshalb begrüßt die RPG die vorgesehene Beweislastumkehr beim geplanten Export und dem einhergehenden Nachweis des Vorliegens eines gebrauchten Gerätes. „Um jedoch hohe kriminelle Energie ernsthaft zu bekämpfen, ist eine Bußgeldvorschrift bei Nichtbeachtung des geltenden Rechts vorzusehen,“ so Schreiber. „Hohe Strafen sind das einzige Mittel, um illegale Exporte zu unterbinden, ausschließlich auf den Vollzug können wir nicht setzen.“

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