Länderbericht

Spanien hinkt den EU-Vorgaben für die Verwertung der Altautos hinterher. Die Verwertungsquoten liegen knapp unter den geforderten Werten. Ein königliches Dekret soll helfen, Wiederverwendung und Recycling zu steigern und zu verbessern.

Spanien reißt EU-Vorgaben zur Altautoverwertung knapp


In Spanien werden derzeit 84,3 Gewichtsprozent eines Altautos wiederverwendet oder recycelt – das ist laut EU-Vorgaben zu wenig. Denn die Altautorichtlinie sieht vor, dass diese Quote seit dem Jahr 2015 bei mindestens 85 Prozent liegen muss.

Auch bei der Gesamtverwertung inklusive Verbrennung sieht es nicht besser aus. Hier kommt Spanien auf eine Quote von 93,5 Prozent, wie Manuel Kindelan, Generaldirektor der Informationsplattform für Altautorecycling, Sigrauto, vergangene Woche auf dem Altautokongress in Berlin sagte. Die EU-Vorgabe schreibt jedoch 95 Prozent vor.

Fahrzeuge sind im Schnitt 12 Jahre alt

Insgesamt gab es Ende 2016 in Spanien 536 autorisierte Demontagebetriebe für Altautos, erklärte Kindelan in Berlin. Vor 13 Jahren seien es nur 97 solcher Betriebe gewesen. Darüber hinaus gebe es aktuell 29 Shredderanlagen und 10 Postshredderanlagen.

Aber dennoch kommen dort nur wenige Autos an. Denn die Wirtschaftskrise in Spanien hatte auch Einfluss auf die dortige Automobilbranche. Zum einen wurden und werden weniger Autos gekauft und zum anderen werden die Wagen länger gefahren. Rund 12 Jahre ist ein Durchschnittsauto in Spanien alt – der EU-Durchschnitt lag 2015 bei 9,73 Jahren. Wie viele Autos jährlich verschrottet werden, sagte Kindelan nicht.

Möchte ein Besitzer sein Auto in Spanien abmelden und verschrotten, braucht er ein sogenanntes Certificate of Destruction (CoD). „Andere Dokumente sind nicht erlaubt“, betonte Kindelan. Um die Verwertungsquoten zu steigern, wurden bereits mehrere Maßnahmen ergriffen. So prüft beispielsweise Sigrauto selbst verschiedene Recyclingtechniken und hat einige bereits implementiert.

Neues Dekret zur Altauto-Verwertung

Weitere Verbesserungen bei der Altautobehandlung verspricht sich Kindelan von dem Royal Decree 20/2017 zu Altautos, das erst vor wenigen Wochen veröffentlicht wurde. Die Überarbeitung des 14 Jahre alten Dekrets sieht unter anderem vor, dass nur noch registrierte Demontagebetriebe Autoteile weiterverkaufen dürfen. Zuvor müssen die Autos vorschriftsgerecht abgemeldet werden. Bisher wurden bestimmte Teile allem von Privatpersonen über das Internet verkauft.

Mit dem neuen Dekret werden unter anderem auch Mindestanforderungen zur Wiederverwendung eingeführt: 5 Prozent ab sofort bis 2021, 10 Prozent ab 2021 bis 2026 und ab 2026 dann 15 Prozent. Des Weiteren müssen ausnahmslos alle Wrackteile an Shredderanlagen geliefert werden und die Autohersteller müssen ein erweitertes System der Produktverantwortung schaffen. Außerdem soll weniger verbrannt und mehr recycelt werden. Schließlich sollen auch Maßnahmen ergriffen werden, damit weniger Autos in unbekannte Kanäle verschwinden.

© 320°/ek | 27.03.2017

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