Nach Beschluss des Bundestags

Der Beschluss des Bundestags zum ElektroG stößt auf überwiegend positive Resonanz. Wir haben die Reaktionen aus Politik und Wirtschaft für Sie zusammengefasst.

Stellungnahmen zum ElektroG


Dominik Butzmann
Dominik Butzmann

Barbara Hendricks, Bundesumweltministerin:
“Computer oder Handys sind echte Rohstofflager. Die wollen wir am Ende ihrer Lebensdauer nutzen und schaffen jetzt mit vielen Elektrohändlern ein engmaschigeres Rücknahmenetz. Außerdem legen wir die Grundlagen dafür, zukünftig die Kriterien für ein hochwertiges Recycling weiterzuentwickeln. Das spart unserer Volkwirtschaft viel Geld und schont die Umwelt.“

Quelle: Andy M. Räsch
Andy M. Räsch

Thomas Gebhart, CDU-Bundestagsfraktion:
Das Elektrogesetz ist ein weiterer wichtiger Baustein für eine Kreislaufwirtschaft und damit für mehr Ressourcenschonung. Die neuen Regelungen zur Rücknahme von alten Elektrogeräten verbessern das Recycling von Elektroabfällen und schützen wertvolle Ressourcen. Dazu werden die Vorgaben für Sammelmengen und die Verwertungsquoten bei alten Elektrogeräten erhöht. Ganz besonders wichtig ist uns die strenge Neuregelung der Verbringung von Geräten ins Ausland. Die illegale Verbringung alter Elektrogeräte z.B. in Entwicklungsländer, wo sie häufig unter schlimmen Arbeitsbedingungen für die Menschen und verbunden mit großen Gefahren für die Umwelt ausgeschlachtet werden, wird damit besser bekämpft.

Quelle: SPD NRW
Quelle: SPD NRW

Michael Thews, SPD-Bundestagsfraktion:
41,8 Millionen Tonnen Elektroschrott sind im vergangenen Jahr weltweit angefallen. Das sind 2 Millionen Tonnen mehr als im Vorjahr. Und die Menge der zu entsorgenden Elektroaltgeräte wird angesichts von immer neuen, verbesserten, moderneren Smartphones, Tablets oder Laptops in den nächsten Jahren stetig wachsen. Wir erhöhen mit diesem Gesetz deutlich die Sammelziele, machen die Entsorgung für die Bürgerinnen und Bürger einfacher und dämmen den illegalen Export von Elektroschrott in Entwicklungsländer ein. Wir wollen keine illegalen Abfalltransporte. Deshalb muss in Zukunft der Exporteur beweisen, dass seine exportierten Geräte noch funktionieren und kein Schrott sind. Der Handel und auch der Online-Handel werden stärker in die Pflicht genommen, wodurch die Entsorgung für die Bürgerinnen und Bürger einfacher wird. Große Vertreiber mit einer Verkaufsfläche von mehr als 400 m² werden verpflichtet, Altgeräte beim Neukauf eines gleichwertigen Gerätes zurückzunehmen, kleine Geräte müssen sogar ohne Kauf eines neuen zurückgenommen werden.

Quelle: Rainer Christian Kurzeder
Rainer Christian Kurzeder

Peter Meiwald, Die Grünen-Bundestagsfraktion:
Dieses Gesetz hätte die Chance geboten, Maßnahmen für eine Verbesserung der Langlebigkeit und zur Bekämpfung geplanter Obsoleszenz von Elektro- und Elektronikgeräten zu ergreifen. Diese Chance wird vertan. Wir Grüne setzen uns dafür ein, dass wer elektronische Geräte in den Verkehr bringt, auch den Elektroschrott zurücknehmen muss. Am liebsten hätten wir Pfandsysteme – zum Beispiel für Handys – um auch einen finanziellen Anreize für die Rückgabe von Elektrogeräten zu geben. Ein weiterer wichtiger Punkt für uns ist, dass in das ElektroG klare Vorgaben für das Produktdesign in Hinblick auf Reparaturfähigkeit, Langlebigkeit gehören. Fest verbaute Akkus und Batterien, die die Lebensdauer künstlich verkürzen, sind aus grüner Sicht nicht akzeptabel. Das muss im Gesetz geändert werden. Aber hier tut die Bundesregierung nichts. Außerdem muss auch die Weiternutzung von Geräten im Gesetz stärker verankert werden – je länger Geräte gebraucht werden, desto weniger Rohstoffe müssen für neue Geräte eingesetzt werden. Wir haben im Umweltausschuss des Bundestages konkrete Änderungsvorschläge zu allen diesen Kritikpunkten vorgelegt, die von der Regierung abgelehnt wurden. Dieses ist für uns nicht nachvollziehbar.

VKU
VKU

Hans-Joachim Reck, VKU:
Der VKU begrüßt, dass zukünftig die Sammelziele für Elektro- und Elektronikaltgeräte in abgestufter Form ab 2016 und 2019 erhöht werden sollen. Die kommunalen Unternehmen nehmen die Herausforderung an, die neuen Sammelziele zu erreichen. Die geplante Rücknahmeverpflichtung, nach der Händler unter bestimmten Bedingungen Elektroaltgeräte zurücknehmen müssen, ist grundsätzlich auf Händler mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 Quadratmetern für Elektro- und Elektronikgeräte begrenzt worden. Zwar hat der VKU dafür plädiert, auf die Rücknahmepflicht des Handels gänzlich zu verzichten und es diesbezüglich bei der einheitlichen kommunalen Zuständigkeit der Kommunen zu belassen. Jedoch dürften die Auswirkungen der neuen Verpflichtungen des Handels begrenzt sein, da viele große Elektrohändler bereits heute freiwillig Elektroaltgeräte zurücknehmen und es somit nicht zu einer großen Zersplitterung der Entsorgungswege kommt. Der VKU als Spitzenverband der kommunalen Wirtschaft begrüßt, dass die Regelungen zur Eigenvermarktung (Optierung) von Elektroaltgeräten gegenüber dem Referentenentwurf weit weniger bürokratisch ausgefallen sind. Der VKU hat immer darauf gedrängt, dass die Optierung nicht durch unverhältnismäßige Reporting-Pflichten belastet wird. Somit sind die Kommunen bei der Eigenvermarktung nunmehr verpflichtet, Monatsmengenmeldungen an die Gemeinsame Stelle abzugeben, anstatt unverzüglich nach Abgabe von Altgeräten an die Erstbehandlungsanlage zu melden.

Quelle: bvse
bvse

Eric Rehbock, bvse:
Eine höhere Recyclingquote, bessere und bürgerfreundliche Sammeloptionen und nicht zuletzt Regeln gegen den illegalen Export machen das Gesetz zu einem guten Gesetz. Auf der Zielgeraden sind noch einmal wichtige Änderungen durch den Umweltausschuss des Bundestages eingearbeitet worden. Vor allem wurde klargestellt, dass bei allen gewerblich genutzten Geräten grundsätzlich weiterhin eine Beauftragung privater Recyclingunternehmen durch Hersteller oder auch die Letztbesitzer erfolgen darf, wenn diese die Entsorgungsverantwortung übernehmen. Diese Altgeräte unterliegen damit nicht den Regelungen zur Sammlung und Rücknahme von Altgeräten aus privaten Haushalten und sind daher gegenüber den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern nicht andienungspflichtig. Erfreulich ist auch, dass der Task-Force-Vorschlag, dass batteriebetriebene Altgeräte an den Übergabestellen in dafür zur Verfügung zu stellende ADR-konforme Behälter zu separieren sind, angenommen wurde. Bei fachgerechter Umsetzung durch ordnungsgemäße Stapelung der Geräte ist so ein gefahrloser Transport gewährleistet. Weiter soll eine Mindestabholmenge von 5m³ gelten. Dies ist eine praxisgerechte Größenordnung, die auch logistisch umsetzbar ist und entspricht ebenfalls dem Vorschlag der vom bvse moderierten Task-Force.

Die Hoffotografen GmbH Berlin
Die Hoffotografen GmbH

Andreas Bruckschen, BDE:
Der BDE begrüßt insbesondere die erhöhten Anforderungen an Erstbehandlungsanlagen, wodurch sichergestellt werden kann, dass die Elektroaltgeräte eine qualitativ hochwertige Behandlung erfahren. Wir empfehlen darüber hinaus, diese Vorgaben mit untergesetzlichen Regelungen, wie sie beispielsweise in der LAGA-Mitteilung 31 formuliert werden, eng zu verknüpfen, damit die Vorgaben auch tatsächlich in der Praxis realisiert werden. Voraussetzung für den Recyclingerfolg ist, dass die Elektroaltgeräte auch tatsächlich in die zertifizierten Erstbehandlungsanlagen gelangen. Hilfreich ist deshalb die zukünftige Verpflichtung des Handels, Altgeräte zurückzunehmen. Auch die Beweislastumkehr beim Export ist ein wichtiger Fortschritt bei der Bekämpfung illegaler Elektroschrottexporte. Ob damit allerdings illegale Abfallexporte etwa in die Länder Afrikas vollständig der Vergangenheit angehören, bleibt abzuwarten. Dafür bedarf es einer deutlichen Verstärkung behördlicher Kontrollen an den Umschlagplätzen. In der praktischen Ausgestaltung des Gesetzes muss auch der Trend, dass immer mehr Elektroaltgeräte Hochenergiebatterien enthalten, Beachtung finden. Zwar berücksichtigt das novellierte ElektroG die gefahrgutrechtlichen Anforderungen an Elektroaltgeräte, die Hochenergiebatterien enthalten. Es muss aber sichergestellt sein, dass diese über die gesamte Kette – von der Erfassung bis zur Verwertung – berücksichtigt werden. Dazu zählt, diese Geräte in besonderen Containern zu sammeln, um das von ihnen ausgehende Brandrisiko zu reduzieren.

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