Zweckverband RegAb will Rechtsmittel einlegen

Nun kommen die Rechtsanwälte zum Zuge: Der Zweckverband RegAb hat angekündigt, Rechtsmittel gegen die Anordnung der Genehmigungsbehörde SGD einzulegen. Der Verband bleibt dabei: Die Region Trier braucht die Biotonne nicht.

Streit um Biotonne spitzt sich zu


Überraschend kommt die Ankündigung nicht, ihre Folgen darf man aber mit Spannung erwarten: Der Zweckverband Regionale Abfallwirtschaft (RegAb) beharrt auf seinen ablehnenden Position gegenüber der Biotonne und hat nun angekündigt, rechtlich gegen die Anordnung zur Einführung einer solchen Tonne vorzugehen. Nach Auffassung des Zweckverbands braucht die Region Trier die Biotonne nicht, weil das bislang praktizierte Verwertungsverfahren für Bioabfälle die gesetzlichen Anforderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes bereits erfüllt.

In der Region Trier werden die Bioabfälle bislang zur Trocknung des Restmülls in der mechanisch-biologischen Trocknungsanlage (MBT) genutzt. Der daraus erzeugte Ersatzbrennstoff wird energetisch verwertet. Um die ökologische Gleichwertigkeit des bestehenden Verfahrens zu belegen, hat der Zweckverband mehrere Ökoeffizienzanalysen erarbeiten lassen. Diese belegen nach Auffassung des Verbands, dass die Einführung einer Biotonne keine signifikanten ökologischen Vorteile gegenüber dem bisherigen Verfahren aufweist.

Das sieht die Genehmigungsbehörde SGD Nord jedoch anders. Das bislang praktizierte Verfahren sei mit der hochwertigen Kaskadennutzung der Bioabfälle nicht gleichwertig, teilte die Behörde Ende Oktober mit. Auch mit den vorgelegten Ökoeffizienzanalysen habe der Zweckverband nicht nachweisen können, dass er die geforderte hochwertige Bioabfallverwertung auch ohne getrennte Bioabfallsammlung erreichen kann. Vorsorglich hatte die Genehmigungsbehörde bereits angekündigt, dass in der MBT ab 1. Januar 2017 keine Restabfälle aus privaten Haushalten mehr behandelt werden dürfen, die gemeinsam mit Bioabfällen erfasst wurden.

Spätestens zu diesem Zeitpunkt war klar, dass der RegAb eine Änderung der Betriebsgenehmigung für die MBT nicht ohne Widerspruch akzeptieren wird. Zumal die SGD Nord noch nicht dargelegt hat, welche Punkte der Ökoeffizienzanalyse sie nicht für nicht gerechtfertigt hält. Darüber hinaus war der RegAb mehr als irritiert, dass die SGD Nord die gesamte bislang geführte Korrespondenz zwischen Behörde und Zweckverband, einschließlich Besprechungsvermerken und Ergebnisprotokolle, auf der Internetseite der Behörde veröffentlicht hat.

Die Vorgehensweise der SGD Nord darf man als klares Signal einer fehlenden Kompromissbereitschaft werten. Sie ist die Aufsichtsbehörde der rheinland-pfälzischen Landesregierung und wird als solche versuchen, die Einführung der Biotonne gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz ohne Einschränkungen durchzusetzen. Weil insgesamt 72 öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger bislang keine Biotonne anbieten und viele von ihnen wenig Bereitschaft zeigen, das in Kürze zu ändern, will das Land Rheinland-Pfalz vermutlich auch ein Exempel statuieren, um nicht potenzielle Nachahmer zu animieren.

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