Europäischer Altauto-Markt

Die EU-Kommission hat eine Studie in Auftrag gegeben, um den unbekannten Verbleib von Altfahrzeugen in der EU zu ermitteln. Die Ergebnisse liegen nun vor. Sie zeigen den dringenden Handlungsbedarf.

Studie beziffert unbekannten Verbleib von Fahrzeugen


Das Öko-Institut hat im Auftrag der EU-Kommission ermittelt, wie hoch der unbekannte Verbleib von Altfahrzeugen in der EU 28 ist. Das Ergebnis: In den Jahren 2008 bis 2014 lag die Zahl bei 3,5 bis fast 4,7 Millionen Fahrzeugen pro Jahr. Auf Deutschland entfiel dabei zwischen 2010 und 2013 ein Anteil von durchschnittlich 1,25 Millionen Fahrzeugen.

Die Datenermittlung war nach Angaben der Gutachter schwierig, weil es kein einheitliches Registrierungs- und Deregistrierungssystem gibt. Eine europaweit einheitliche Harmonisierung zur Überwachung des Fahrzeugbestands, der Anmeldung und Abmeldung sei deshalb dringend angezeigt.

„Das Gutachten bestätigt unsere Auffassung, dass finanzielle Anreize für den Letztbesitzer einzuführen sind. Die erstmalig erhobenen EU-Zahlen zeigen nun auf erschreckende Weise, wie wenig wir über den Verbleib unserer Altfahrzeuge wissen. Es ist nun an der Zeit, schnellstmöglich die vorgeschlagenen Maßnahmen politisch und mit allen Stakeholdern zu diskutieren“, kommentiert Klaus Hauschulte, CEO der Scholz Gruppe.

Verwerternachweis mit Sanktionen kombinieren

In der Studie hat das Öko-Institut auch das Ausmaß illegaler Aktivitäten untersucht. So wurde in behördlichen Kontrollen, die in Frankreich sowie Großbritannien durchgeführt wurden, ermittelt, dass es in diesen beiden Ländern allein etwa 1.500 illegale Altfahrzeughändler und Demontagebetriebe gibt. In allen anderen Mitgliedstaaten gibt es dazu bislang keinen Überblick.

Um den Rücklauf der Altfahrzeuge zu erhöhen, sollte daher das „CoD (Certificate of Destruction)“ oder in Deutschland „der Verwertungsnachweis“ mit einem Sanktionsmechanismus kombiniert werden, empfiehlt das Öko-Institut. Wenn bei einer endgültigen Abmeldung der Behörde kein CoD vorgelegt werden kann, sollte dies strafbewährt sein. Zudem schlagen die Gutachter vor, finanzielle Anreize für den Letztbesitzer vorzusehen, damit das Altfahrzeug in zertifizierten Anlagen abgegeben wird. Als beispielgebend führt das Institut die Mitgliedstaaten Niederlande und Dänemark an.

„Dieses Instrument muss dringend in der Altfahrzeugdirektive implementiert werden und wird seitens der Scholz Gruppe seit Jahren gefordert“, betont auch Scholz-Chef Hauschulte. Der Letztbesitzer brauche einen finanziellen Anreiz wie etwa ein Rückgabepfand in Höhe von mindestens 500 Euro, um das Altfahrzeug einem geordneten Sammelsystem zuzuführen. Hauschulte verweist auf Positivbeispiele aus anderen Ländern, die ähnliche Instrumente bereits erfolgreich eingeführt haben. Dazu zähle der Car-Return in Japan und Norwegen sowie die Bepfandung von Li-Ionenzellen in verschiedenen Ländern.

„Aus unserer Sicht könnte auch ein Fonds-Konzept zur der Sicherstellung der Produktverantwortung tragfähig sein“, so Hauschulte. Zahlreiche andere seitens der Gutachter vorgeschlagene Maßnahmen müssen letztendlich in verbindliche neue Regulierung münden.

 

© 320° | 19.04.2018

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