Gewerbliche Sammlung

Die gewerblichen Sammlungen seien infolge des novellierten Kreislaufwirtschaftsgesetzes massiv eingeschränkt worden, beklagen private Entsorgungsverbände. Eine Studie widerspricht: Die Zahl der behördlichen Untersagungen sei viel kleiner als gedacht.

Studie relativiert Befürchtungen zu gewerblichen Sammlungen


Die Zahl der untersagten gewerblichen Sammlungen infolge des novellierten Kreislaufwirtschaftsgesetzes ist kleiner von privaten Entsorgungsverbänden befürchtet. Das ist eines der zentralen Ergebnisse einer Studie, die die Intecus GmbH in Zusammenarbeit mit der N3 Nachhaltigkeitsberatung Dr. Friege & Partner und KDU Krist Deller & Partner Rechtsanwälte durchgeführt hat.

In der Studie wurde untersucht, inwieweit gewerbliche Sammlungen von Wertstoffen aus Haushalten durch die Regelungen im novellierten Kreislaufwirtschaftsgesetz eingeschränkt wurden. Darüber hinaus wurde geprüft, ob die aktuelle Vollzugspraxis den Zielen „Steigerung des Wettbewerbs“ und „Verbesserung von Quantität und Qualität des Recyclings“ entgegenwirke. Dafür haben die Verfasser der Studie zum einen beteiligte Kreise befragt. Außerdem haben sie die Rechtsprechung sowie Ausschreibungsbedingungen und -ergebnisse ausgewertet. Der Fokus lag auf den Stoffströmen Altpapier, Altmetalle und Alttextilien.

Die Auswertung hat ergeben, dass im betrachteten Zeitraum (01.06.2012-28.02.2015) 7.903 gemeinnützige Sammlungen und 22.691 gewerbliche Sammlungen angezeigt wurden. Davon wurden lediglich 1 Prozent der gemeinnützigen Sammlungen und 6 Prozent der gewerblichen Sammlungen untersagt. „Der durch die Verbände der gewerblichen Sammler allgemein vorgetragene Vorwurf, dass die Tätigkeit der gewerblichen Sammler durch die behördlichen Untersagungen massiv eingeschränkt würde, wird durch das vorliegende Datenmaterial nicht gestützt“, heißt es in der Studie.

Verschiedene Gründe für Untersagungen

Wie die Studie weiter ermittelte, ist bei Altpapier der Anteil von gemeinnütziger Sammlung (56 Prozent) und gewerblicher Sammlung (44 Prozent) relativ ausgewogen. Bei Altmetallen hingegen dominiert die gewerbliche Sammlung mit einem Anteil von 92 Prozent, bei Alttextilien liegt der gewerbliche Anteil bei 75 Prozent.

Außerdem wurde deutlich, dass in Bundesländern, in denen die zuständige Behörde auf Ebene der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) angesiedelt ist, deutlich mehr Untersagungen ausgesprochen werden als in Bundesländern, welche die Zuständigkeit oberhalb der örE-Ebene angesiedelt haben. Insgesamt lassen sich aus den Antworten derjenigen Behörden, die bei mehr als 25 Prozent aller Anzeigen Untersagungen aussprechen, folgende Gründe für Untersagungen ableiten:

  • Der betroffene örE betreibt bereits ein etabliertes Erfassungssystem (somit keine Planungs- und Organisationssicherheit des örE)
  • Untersagungen wegen Unzuverlässigkeit gemäß Paragraf 18 (5) Satz 2 oder Zweifel an der Verwertung gemäß Paragraf 18 (5) Satz 3 (u. a. keine flächendeckende Sammlung, nicht nachvollziehbare Mengenangaben)
  • Verstoß gegen Vorgaben des Paragrafen 9 (9) ElektroG (alte Fassung) bei Altmetallsammlungen.

Wie es in der Studie heißt, wurden Untersagungen auch dann ausgesprochen, wenn Auflagen als Alternative nicht möglich oder durch die zuständige Behörde nicht kontrollierbar sind. Mittlerweile würden Bedingungen und Auflagen gemäß Paragraf 18 (5) Satz 1 an Stelle von Untersagungen zunehmen, weil die gerichtliche Spruchpraxis Untersagungen aus Sicht der zuständigen Behörden generell erschwert. Nach Eingang der Anzeige werden der/die betroffenen örE zur Stellungnahme aufgefordert. Hier unterscheiden sich die Stellungnahmen erheblich in Abhängigkeit vom jeweiligen Stoffstrom:

  • Im Fall Altpapier war ein hoher Anteil ablehnender örE-Stellungnahmen (42 Prozent) gegenüber gewerblichen Altpapier-Sammlungen zu verzeichnen. Dies sei darauf zurückzuführen, dass eine Vielzahl von örE mit eigenen Erfassungssystemen in diesem Bereich aktiv ist. Allerdings seien durch die zuständigen Behörden lediglich 3 Prozent der angezeigten gewerblichen Altpapier-Sammlungen untersagt worden. Bei gemeinnützigen Altpapier-Sammlungen wurden lediglich in 4 Prozent der Fälle ablehnende örE-Stellungnahmen abgegeben; die Behörden untersagten keine der angezeigten Sammlungen.
  • Ein ähnliches Verhältnis wie bei den Anzeigen von Altpapier-Sammlungen zeigt sich bei Altmetall-Sammlungen. Auch hier gaben die örE gegenüber gewerblichen Sammlungen oft ablehnende Stellungnahmen (30 Prozent) ab. Es wurden allerdings nur 5 Prozent Untersagungen ausgesprochen. Gegenüber gemeinnützigen Sammlungen wurde kaum ablehnend Stellung genommen (1 Prozent). Bislang seien keine gemeinnützigen Altmetall-Sammlungen untersagt worden.
  • Bei Alttextil-Sammlungen zeigt sich ein anderes Bild. Obwohl gewerbliche Alttextil-Sammlungen von den betrachteten Stoffströmen den geringsten Anteil ablehnender Stellungnahmen der örE (25 Prozent) aufwiesen, wurden hier die meisGewerbliche Sammlunten Untersagungen (6 Prozent) ausgesprochen. Im Gegensatz zu den anderen Stoffströmen nahmen die örE auch gegenüber gemeinnützigen Alttextilsammlungen häufiger ablehnend Stellung (10 Prozent), und es wurden auch gemeinnützige Alttextil-Sammlungen untersagt (2 Prozent).

Die Verfasser der Studie haben auch öffentliche Ausschreibungen ausgewertet, um somit einen Eindruck von der Wettbewerbsintensität zu erhalten. Dabei zeigte sich folgendes Bild:

  • Altpapier: In 47 Prozent der betrachteten Fälle betreiben die örE die Altpapiersammlung selbst. Sofern Ausschreibungen durchgeführt wurden, lagen in 81 Prozent der Fälle mindestens drei Angebote vor, was für einen vorhandenen Wettbewerb im Rahmen kommunaler Ausschreibungen spricht.
  • Altmetalle: Bei den Altmetallen zeigte sich, dass dieser Stoffstrom in den kommunalen Systemen eine untergeordnete Rolle spielt. Ein großer Teil der örE schreibe weder Sammlung noch Verwertung aus. Die meisten örE erfassen Altmetalle ausschließlich über Wertstoffhöfe oder im Rahmen der Sperrmüllsammlung. Dabei fallen nur geringe Altmetallmengen an, welche die örE an Schrotthändler verkaufen. Der Verkaufspreis werde über Preisabfragen ermittelt, so dass der Wettbewerb sichergestellt ist.
  • Alttextilien: Bei der Auswertung der Ausschreibungen zur Sammlung und Verwertung von Alttextilien zeigt sich, dass die örE in diesem Bereich noch wenig aktiv sind. Die überwiegende Zahl der örE (77 Prozent) schreibt keine derartigen Leistungen aus. Bzgl. der Verwertung dürfte sich dies zukünftig ändern, da derzeit viele örE in das Sammelgeschäft einsteigen, glauben die Autoren der Studie.

Der von gewerblichen Verbänden behauptete Rückgang der Mengen an Altmetallen um regional bis zu 20 Prozent könne nicht bestätigt werden, da hierfür auch seitens der Verbände trotz Nachfrage kein Zahlenmaterial vorgelegt wurde, heißt es in der Studie. Grundsätzlich wäre ein solcher Rückgang auch nicht auf Aktivitäten der örE zurückzuführen, die gewerbliche Sammler aus dem Markt drängen, da die örE traditionell einen eher geringen Anteil an der Altmetallerfassung haben.

Zudem sei der Anteil untersagter gewerblicher Altmetallsammlungen mit 5 Prozent nicht so hoch, dass sich dadurch ein derartiger Mengenrückgang begründen ließe. Hier dürften insbesondere illegale Sammlungen eine Rolle spielen, gegen die nur auf Basis des Kreislaufwirtschaftsgestzes und/oder des Ordnungsrechts vorgegangen werden könne.

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