Genehmigungsverfahren

Aufregung um die Novelle des Naturschutzgesetzes in Baden-Württemberg: Der bvse befürchtet mehr Rechtsunsicherheit und Bürokratie. Die Landeregierung wiegelt ab: Das Gegenteil sei der Fall.

Stuttgart will Vollzug für immissionsschutz-rechtliche Auflagen bündeln


Schon Anfang des kommenden Jahres könnte in Baden-Württemberg ein neues Naturschutzgesetz in Kraft treten. Das klingt zunächst unspektakulär, ist aber aus Sicht des Entsorgerverbands bvse durchaus problematisch. Denn die Landesregierung plant, bei immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen zusätzliche Aufgaben auf die Naturschutzbehörde zu übertragen.

„Im Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass bei immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen nicht mehr nur die Genehmigungsbehörde, sondern auch die Naturschutzbehörde eine eigene Zuständigkeit erhält“, erklärt der bvse. Diese Zuständigkeit soll sich zukünftig unter anderem auf die frist- und sachgerechte Durchführung von Vermeidungsmaßnahmen sowie der festgesetzten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erstrecken.

Der Verband sieht darin die Einführung einer weiteren Behördeninstanz, was „zwangsläufig zu Rechtsunsicherheiten“ führen wird. Darüber hinaus würden genehmigte Vorhaben tangiert oder die Durchsetzung der berechtigten Ansprüche erschwert oder wesentlich verzögert. Des Weiteren trage eine weitere Behördeninstanz zu längeren Bearbeitungszeiten und höheren Verwaltungskosten bei.

„Wir versprechen uns effizientere Verfahrensabläufe“

Dem widerspricht jedoch das Umweltministerium in Stuttgart. Bei der Änderung gehe es nicht um eine neue Instanz zur Genehmigung, sondern darum zu überprüfen, ob die mit einer Genehmigung verbundenen Auflagen auch erfüllt werden. „Die Befürchtung, dass dadurch Rechtsunsicherheiten entstehen könnten, teilen wir nicht“, erklärt ein Sprecher gegenüber 320°.

Vielmehr sei es so, dass durch die Neuregelung Zuständigkeiten gebündelt und damit nachvollziehbarer würden. „Das beseitigt Unsicherheiten und wir versprechen uns davon effizientere Verfahrensabläufe“, so der Sprecher.

Das Ministerium argumentiert, dass die zuständige Genehmigungsbehörde bislang nur die Auflagen zu Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Einvernehmen mit den diversen Fachbehörden bestimmt. Für die Einhaltung der Auflagen sind dann die Behörden aus den jeweiligen Rechtsgebieten, etwa dem Baurecht, Naturschutzrecht und Wasserrecht zuständig. So sei die Überwachung der Erfüllung der naturschutzrechtlichen Auflagen nach geltendem Recht bereits Sache der Naturschutzbehörde.

Mit der geplanten Novelle soll die Überwachung aller Auflagen bei der Naturschutzbehörde gebündelt werden. Sie soll nach Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung die frist- und sachgerechte Durchführung der Vermeidungs- sowie der festgesetzten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einschließlich der erforderlichen Unterhaltungsmaßnahmen prüfen.

Ob es tatsächlich so kommen wird, bleibt abzuwarten. Aktuell liegt die Novelle in der Kabinettsfassung vor. Im nächsten Schritt muss das Parlament in Stuttgart über den Entwurf abstimmen. Anfang 2018 soll das neue Naturschutzgesetz in Kraft treten.

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