Abfallgebühren

Der Bürger hat Anspruch auf eine nachvollziehbare Berechnung der Abwasser- und Abfallgebühren, meint der Bund der Steuerzahler. Doch das sei nicht möglich, wenn wesentliche Teile der Gebührenkalkulation zur geheimen Kommandosache erklärt werden. Ein Kommentar von Heinz Wirz.

„Tiefschlag für die Transparenz“


Von Heinz Wirz, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler NRW

BdSt NRW
BdSt NRW

Der alljährliche Gebührenvergleich des Bundes der Steuerzahler NRW zeigt es wieder einmal ganz deutlich: Die Abwasser- und Abfallgebühren können unterschiedlicher nicht sein. Bei den Abwassergebühren haben die Städte und Gemeinden häufig eine Gewinnerzielung im Blick. Entweder, indem Abführungen von dem Sondervermögen Abwasser an den Kernhaushalt erfolgen. Oder andererseits, indem bei Stadttöchtern die Gewinne aus der Abwassergebühr andere Aufgaben quersubventionieren.

Häufig werden die Gewinne über die Abschreibungen auf den teuren Wiederbeschaffungszeitwert der Anlagegüter und über eine kalkulatorische Verzinsung generiert. Beides ist zum Nachteil der Gebührenzahler. Sowohl die so ermittelte Abschreibung als auch der regelmäßig zugrunde gelegte Zinsatz von 6,5 Prozent entsprechen nicht der Realität. Vielmehr werden künstliche Aufwendungen und Erträge – und damit Gewinne – erzeugt.

Was realistisch ist

Realistisch ist eine Abschreibung vom Anschaffungswert. So ist es in der kaufmännischen Buchführung für jedes Unternehmen die Regel. Sichere und ertragreiche Geldanlagen bewegen sich derzeit um 0 Prozent. Hier ist augenscheinlich, dass 6,5 Prozent alles andere als realistisch sind.

Bei der Abfallentsorgung sind die Kosten der Verbrennung der größte Kostenblock. Aber zu deren Höhe schweigen viele kreisfreie Städte und Landkreise. Ist es ein schwarzes Loch, gar ein rechtsfreier Raum? Denn auch das Oberverwaltungsgericht NRW sieht im Einstweiligen Rechtsschutz keinen Auskunftsanspruch, den der BdSt NRW bereits im Jahr 2015 geltend machte.

Es ist ein Tiefschlag für die Transparenz – weder nach dem Informationsfreiheitsgesetz noch nach dem Presserecht ist dieser Beschluss nachvollziehbar. Der Verbraucher soll also nicht überprüfen können, ob die Abfallgeführ realistisch berechnet wurde? Dass Preisprüfungen mancherorts überteuerte Verbrennungsentgelte festellten und zu Gebührensenkungen beitrugen, müsste für die Verantwortlichen in Politik und Justiz ein Warnsignal sein. Schließlich sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für Städte und Kreise nach EU-, Bundes- und Landesrecht gleich. Allein ortsrechtlich kann über die Abfallentsorgungssatzungen Einfluss genommen werden.

Transparenz ist entscheidend

Die politisch Verantwortlichen in den Kommunen sollten ihren Entscheidungsspielraum nutzen und auf kalkulatorische Tricks verzichten. Der Landesgesetzgeber sollte seinerseits die Gemeinden finanziell angemessen ausstatten und der Gewinnabschöpfung durch Änderung des Kommunalabgabenrechts einen Riegel vorschieben. Ein überfälliges Transparenzgesetz muss Verbrennungsentgelte zu öffentlichen Informationen erklären, die es dem Verbraucher ermöglichen, die Berechnung seiner Müllgebühren nachzuvollziehen.

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