Schreiben an BDE

Der BDE sieht sich in seiner Kritik am kommunalen Umsatzsteuer-Privileg bestärkt. Anlass ist ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums zur interkommunalen Zusammenarbeit. Der BDE wertet das Schreiben als klares Stopp-Signal für die Kommunen.

Umsatzsteuer-Privileg: BMF für restriktive Auslegung


Der BDE schreibt sich in der Auseinandersetzung um das kommunale Umsatzsteuer-Privileg einen Punktsieg zugute. Anlass ist ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) an den Verband. Darin spreche sich der Parlamentarische Staatssekretär beim BMF, Michael Meister, für eine eingeschränkte Auslegung des Paragrafen 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) aus.„Die Erörterungen in Folge des jüngsten Votums der Finanzministerkonferenz sind noch nicht abgeschlossen. Ich stimme Ihnen aber insoweit zu, als der Paragraf 2b UStG eher restriktiv auszulegen ist“, zitiert der BDE den Staatssekretär.

Der Paragraf 2b war im Herbst 2015 vom Bundestag beschlossen worden. Hintergrund war die Reform der Umsatzbesteuerung interkommunaler Zusammenarbeit. Mit dem Paragrafen 2b wird geregelt, dass interkommunale Kooperationen nur dann von der Umsatzsteuer befreit sind, wenn sie nicht zu Wettbewerbsverzerrungen führen. Sollte jedoch eine Kommune oder ein kommunaler Zweckverband in den Wettbewerb um privatwirtschaftliche Aufträge einsteigen, so ist dies nicht mehr umsatzsteuerrechtlich privilegiert.

Der BDE hält diese Regelung für unzureichend. Er kritisiert seit langem, dass der Paragraf 2b insbesondere bei der interkommunalen Zusammenarbeit zu unfairen Wettbewerbsverzerrungen führt. „Wir begrüßen dieses klare Stopp-Signal aus dem BMF“, sagt BDE-Präsident Peter Kurth in Reaktion auf das BMF-Schreiben. Ein „Weiter so“ könne es nach dieser Ansage aus dem BMF nicht geben. Der BDE werde beobachten, „ob die Kommunen die Warnung aus dem BMF ernst nehmen“.

Kurth sagte weiter, dass die jüngste Entwicklung immer noch in Richtung „Staatswirtschaft“ gehe. „Aus fast allen Teilen der Republik erreichen uns Nachrichten zu Fällen, wo Kommunen, um Umsatzsteuer zu sparen, bisher privat erbrachte Entsorgungsdienstleistungen verstaatlichen“, betont der BDE-Präsident. Würde sich beispielsweise der Trend bei der Hausmüllentsorgung in Sachsen-Anhalt fortsetzen, wäre dort die Entsorgung bald wieder zu 100 Prozent staatlich.

„Es ist höchste Zeit, dem Verstaatlichungstrend in deutschen Kommunen Einhalt zu gebieten“, so Kurth. „Wir hoffen, dass das BMF in der Finanzministerkonferenz ähnlich klare Worte findet.“

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