Verpackungsgesetz

Die erste Hürde in Richtung Vermittlungsauschuss ist genommen: Der Umweltausschuss im Bundesrat hat heute empfohlen, einen Vermittlungsausschuss für das Verpackungsgesetz anzurufen. Nun ist der Bundesrat am Zug.

Umweltausschuss: Bundesrat soll Vermittlungsausschuss anrufen


Das Verhandeln um das Verpackungsgesetz geht möglicherweise weiter: Der Umweltausschuss im Bundesrat hat sich dafür ausgesprochen, dass der Bundesrat den Vermittlungsausschuss anruft. Nach Informationen von 320° hat der Ausschuss in seiner heutigen Sitzung eine entsprechende Beschlussempfehlung gefasst. Nun muss der Bundesrat am 12. Mai entscheiden, ob er dem Beschluss folgt oder nicht.

Der Entscheidung vorausgegangen waren Anträge einiger Bundesländer, die auf Nachbesserungen pochen und daher auf den Vermittlungsausschuss drängen. Unter anderem wurde gefordert, dass es den öffentlich-rechtlichen Unternehmen auch möglich sein soll, bei der Glassammlung Vorgaben zu machen. Außerdem sollen die Kommunen von den dualen Systemen die kompletten Kosten für die Abfallberatung erstattet bekommen. Laut Gesetzentwurf steht den Kommunen lediglich eine Beteiligung zu.

Da das Verpackungsgesetz ein Einspruchsgesetz und kein Zustimmungsgesetz ist, kann der Bundesrat kein Veto einlegen. Er kann aber den Vermittlungsausschuss anrufen, der zur Hälfte aus Bundestags- und Bundesratsmitgliedern besteht. Der Ausschuss bemüht sich dann darum, einen Kompromiss zu finden. Gleichwohl kann der Bundestag bei einem Einspruchsgesetz den Beschluss des Vermittlungsausschusses mit entsprechender Mehrheit zurückweisen.

Mit dem heutigen Votum im Umweltausschuss ist der Vermittlungsausschuss nun ein Stück näher gerückt. Ob dieser tatsächlich angerufen wird, entscheidet der Bundesrat in seiner Sitzung am 12. Mai. Eine einfache Mehrheit reicht aus, damit der Vermittlungsausschuss seine Arbeit aufnehmen kann.

© 320°/ek | 27.04.2017

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