Belasteter Bauschutt

Das baden-württembergische Umweltministerium macht keine Anstalten, in der Diskussion über die Ablagerung von Bauschutt aus rückgebauten Kernkraftwerken nachzugeben. Der Spielraum für andere Lösungen sei begrenzt, betont Umweltminister Franz Untersteller.

Umweltministerium erinnert Kommunen an Entsorgungspflicht


Baden-Württembergs Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) hat nochmals klargestellt, dass die Weigerung der Kreise Ludwigsburg und Neckar-Odenwald gegen geltendes Recht verstößt. „Der Kreistag hat mit seinem Beschluss noch einmal deutlich gemacht, dass er eine andere Lösung für die Entsorgung der freigemessenen Abfälle anstrebt, als die, die über das Kreislaufwirtschaftsgesetz vorgegeben ist“, sagt der Minister mit Blick auf den Kreis Ludwigsburg. „Dafür habe ich durchaus Verständnis, allerdings ist der Spielraum für andere Lösungen begrenzt. Trotzdem bin ich natürlich bereit, weiter über mögliche Alternativen zu sprechen.“

Die beiden Kreise hatten zuvor beschlossen, die Ablagerung von freigemessenen Abfällen aus rückgebauten Kernkraftwerken abzulehnen. Im Falle Ludwigsburg geht es um freigemessene Abfälle aus dem Kernkraftwerk Neckarwestheim, im Neckar-Odenwald-Kreis stehen Abfälle aus dem Kernkraftwerk Obrigheim zur Einlagerung an.

„Ihr Brief erstaunt mich außerordentlich“

Sehr viel deutlicher hat sich der Amtschef des Umweltministeriums, Helmfried Meinel, in einem Schreiben an den Landrat des Neckar-Odenwald-Kreises, Achim Brötel, geäußert. Das Schreiben ist auf den 16. Juni 2017 datiert, fällt also in die Zeit vor dem Beschluss des AWN-Aufsichtsrates, die Einlagerung freigemessener Abfälle abzulehnen. Darin erinnert Meinel an die Pflicht der Landkreise, die freigemessenen Abfälle ordnungsgemäß zu entsorgen. „Ein generelles Zurückweisen der Abfälle ist nach dem geltenden Recht nicht möglich und wäre im konkreten Fall als Verstoß gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz einzuordnen.“

Weiter heißt es in dem Schreiben: „Die Verweigerung einer gesetzlich auferlegten Entsorgungspflicht durch die Kreise gefährdet das jahrzehntelang im Interesse aller aufrechterhaltene Grundprinzip der Abfallwirtschaft, durch die Kombination von standortbezogener Andienungs- und Entsorgungspflicht eine faire Lastenverteilung und gleichzeitig einen flächendeckend hohen Entsorgungsstandard mit absolut verlässlichen Strukturen sicherzustellen. Aus diesem Grund erstaunt mich Ihr Brief außerordentlich.“

Sein Unverständnis zeigt Meinel auch aus einem anderen Grund: „Gerade im Bereich der Kreislaufwirtschaft haben die Stadt- und Landkreise stets – zuletzt bei der Diskussion um das Wertstoffgesetz – größten Wert darauf gelegt, die Entsorgungszuständigkeiten weitest möglich im kommunalen Bereich zu konzentrieren“, betont er in dem Schreiben. „Als zentrale Argumente wurden in diesem Zusammenhang Verlässlichkeit und hohe Qualität der kommunalen Daseinsvorsorge angeführt worden.“

„Dies darf nicht nur für unproblematische oder wirtschaftlich interessante Abfälle gelten, sondern muss – im Rahmen des geltenden Rechts – auch solche Abfälle umfassen, die durch die Bevölkerung als problematisch empfunden werden“, schreibt Meinel. „Zu dieser Position müssen die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger auch in der Frage der freigemessenen Abfälle stehen.“

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