Kritik am Referentenentwurf

Auch der überarbeitete Entwurf zur Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung sorgt bei den Betroffenen für Unmut. Die Behörden können zu stark eingreifen, moniert die BDSV. Die Regelungen führen zu höheren Kosten, kritisiert der BDE.

Unnötige Hürden für Entsorgungs-Fachbetriebe


Die Kritik an der Novelle zur abfallrechtlichen Überwachung hält an. Zwar beinhalte der überarbeitete Referentenentwurf einige Verbesserungen gegenüber dem Arbeitsentwurf, doch die beiden Entsorgerverbände BDE und BDSV halten die „Zweite Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung“ weiterhin für korrekturbedürftig.

„Trotz der vorgenommenen Anpassungen baut die fortentwickelte Entsorgungsfachbetriebeverordnung noch unnötige Hürden auf, die zu höheren Kosten bei den Unternehmen führen, auch bei solchen, die als vorbildlicher Entsorgungsfachbetrieb gelten“, sagt Peter Kurth, Präsident des Entsorgerverbands BDE. Auch der Stahlrecyclingverband BSDV kritisiert: Der Entwurf weise „noch zu weitgehende behördliche Eingriffsmöglichkeiten auf“.

BDE befürchtet zusätzliche Kosten

Die Verordnung zur abfallrechtlichen Überwachung muss im Nachgang des Kreislaufwirtschaftsgesetzes novelliert werden. Zentrale Elemente der Mantelverordnung sind die Entsorgungsfachbetriebeverordnung (Artikel 1) und die Abfallbeauftragtenverordnung (Artikel 2).

Positiv wertet der BDE, dass die Prüfberichte des Efb-Audits nicht mehr in ein zentrales Register eingestellt werden müssen. Auf Zustimmung des Verbands stößt außerdem, dass Abfallbeauftragte nur noch dann verpflichtend zu bestellen sind, wenn die Abfallbehandlungsanlage einem förmlichen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren unterliege.

Laut BDE entstünden aber durch die vorgeschlagenen Regelungen neue Kosten. Dies vor allem dadurch, weil „der Verordnungsentwurf vorsieht, ein System unangekündigter Vor-Ort-Termine entwickeln und durchführen zu müssen. Dabei bleibe unberücksichtigt, dass solche Termine nur in Einzelfällen und bedarfsbezogen Sinn haben“.

Auch die Doppelbegutachtung, die alle drei Jahre neben der Kontrolle der Sachverständigen durchgeführt werden muss, wird vom BDE kritisiert. Darüber hinaus bemängelt der Verband, dass die Prüfberichte der Efb-Audits an die Zustimmungs- oder Anerkennungsbehörde übermittelt werden müssen. Diese enthielten auch vertrauliche Daten, die nicht für die Öffentlichkeit oder für Dritte bestimmt seien.

BDSV warnt vor mehr Bürokratie

Für die BDSV bedeutet der Vorschlag ein Mehr an Bürokratie für die Technischen Überwachungsorganisationen und die Entsorgergemeinschaften. „Man könnte den Mehraufwand allenfalls noch akzeptieren, wenn damit Entlastungen bei der allgemeinen behördlichen Überwachung verbunden wären. Doch treten diese sogenannten Privilegierungen für zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe auf der Stelle“, kritisiert BDSV-Hauptgeschäftsführer Rainer Cosson.

Erleichtert hingegen zeigt sich die BDSV darüber, dass die Überwachungsberichte der Auditoren nicht – wie noch im Arbeitsentwurf vorgesehen war – in das neue Entsorgungsfachbetrieberegister eingestellt werden müssen: „Konflikte hinsichtlich sensibler betrieblicher Daten wären sonst vorprogrammiert gewesen“, so Cosson.

© 320°/ek | 30.03.2016

Mehr zum Thema
Kreislaufwirtschaft: Deutschland und China vereinbaren Aktionsplan
Der längste Streik in der Geschichte der IG Metall
Dopper führt digitalen Produktpass ein
„Wir bieten moderne Büroräume und günstige grüne Energie“