Mindestlohn

Der Mindestlohn für die Entsorgungsbranche ist am vergangenen Freitag ausgelaufen. Der BDE hatte Verdi eine Verhinderungstaktik vorgeworfen. Nun kontert die Dienstleistungsgewerkschaft.

Verdi gibt BDE die Schuld


Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi hat ihre Forderung nach einem Mindestlohntarifvertrag bekräftigt. Dies sei ein wichtiges Element in der Tariflandschaft der Entsorgungsbranche. Verdi sei für Verhandlungen bereit.

„Der Branchenmindestlohn wird aber nicht exklusiv mit dem BDE verhandelt“, stellte Verdi-Bundesvorstandsmitglied Andreas Scheidt am Freitag klar. Er trat damit Äußerungen des Arbeitgeberverbands BDE entgegen, der erklärt hatte, dass Verdi eine Einigung über einen Mindestlohn bislang verhindert habe.

Wie der BDE am Freitag mitteilte, sei offen, ob die Verhandlungen mit Verdi fortgesetzt werden. Die Verhandlungen waren notwendig geworden, weil der bisherige Branchenmindeststundenlohn von 9,10 Euro am 31. März ausgelaufen ist. Sollte es tatsächlich zu keiner Einigung kommen, würde automatisch der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 8,84 Euro pro Stunde greifen.

Verdi wiederum verweist darauf, dass die Gewerkschaft bereits im November 2016 den BDE und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) zu Tarifverhandlungen über den Branchenmindestlohn aufgefordert habe. Gleichzeitig sei der davon unabhängige Entgelttarifvertrag der privaten Entsorgung fristgemäß gekündigt worden.

Nunmehr versuche der BDE, die Verhandlungen zum Entgelt der privaten Entsorgung und die Verhandlungen zum Branchenmindestlohn miteinander zu verknüpfen, um Verdi am Verhandlungstisch zu halten, so die Gewerkschaft. Es werde deutlich, dass der Arbeitgeberverband auf diese Weise versuche, einen strukturell veralteten Tarifvertrag, wie es der Entgelttarifvertrag für die private Entsorgung sei, am Leben zu erhalten, kritisierte Scheidt. Die Konsequenz dieser BDE-Verhandlungstaktik sei letztlich das Auslaufen des Branchenmindestlohns.

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