Melde- und Dokumentationspflichten

In einem Schreiben an die Gemeinsame Stelle klärt das BMUB über die Regelungen für das Jahr 2018 auf. Das Ministerium reagiert damit auf Fragen der dualen Systeme zur Gestaltung des Übergangszeitraums zum Verpackungsgesetz.

Verpackungsgesetz: BMUB klärt über Regelungen für 2018 auf


Anfang Juli hatte die Gemeinsame Stelle einen Fragenkatalog zum Übergangszeitraum von der Verpackungsverordnung zum Verpackungsgesetz an das Bundesumweltministerium geschickt. Am vergangenen Dienstag (11. Juli) kam die Antwort aus dem Ministerium. Der Tenor der Antworten: Ab dem 1. Januar 2019 gelten grundsätzlich die neuen Melde- und Dokumentationspflichten nach dem neuen Verpackungsgesetz. Sofern sich diese inhaltlich noch auf den Zeitraum vor dem Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes beziehen, soll in materieller Hinsicht nicht mehr verlangt werden, als bereits nach der bis dahin geltenden Verpackungsverordnung vorgesehen war.

Die dualen Systeme wollten unter anderem wissen, nach welchen Anforderungen sie ihren Mengenstromnachweis für das Jahr 2018 zu erstellen haben und bei welcher Stelle dieser zu hinterlegen ist. Weitere Fragen bezogen sich auf die Anforderungen an die Vollständigkeitserklärung seitens der Hersteller und die Meldepflicht der dualen Systeme an die Zentrale Stelle.

Wie das BMUB unter anderem klarstellte, kann die Zentrale Stelle bereits für die Jahresmeldung 2018 formelle Vorgaben machen. Außerdem kann sie verlangen, dass die Jahresmeldung in einer von einem Systemprüfer geprüften und bestätigten Fassung übermittelt wird.

Zum Thema ökologische Gestaltung der Beteiligungsentgelte stellte das Ministerium klar, dass die dualen Systeme bis 1. Juni 2019 über umgesetzte Maßnahmen berichten müssen. Dabei hätten sie sich zwingend auf die Ausgestaltung ihrer Beteiligungsentgelte ab dem Beteiligungszeitraum 2019 zu beziehen. Insgesamt stellten die dualen Systeme 12 Fragen an das BMUB. Alle Antworten des Ministeriums auf die Fragen finden Sie hier.

700.000 Kunden für die dualen Systeme?

Bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister laufen unterdessen die Vorbereitungen für das Verpackungsgesetz. „Wir waren und wir sind ein echtes Start-up“, berichtet der neue Vorstand Gunda Rachut. Mitte letzten Jahres habe die Projektgesellschaft ein erstes behelfsmäßiges Büro in Osnabrück bezogen. Erst Anfang 2018 werde die Gesellschaft neue Räume beziehen.

„Personell planen wir im Endausbauzustand mit 35-40 Mitarbeitern, das ist von einer „Monsterbehörde“, wie sie von einigen befürchtet wurde, weit entfernt“, so Rachut. Allerdings ist nicht auszuschließen, dass auf die Stiftung sogar noch mehr Arbeit zukommen wird. Denn laut Rachut müssten sich eigentlich deutlich mehr Unternehmen an den dualen Systemen beteiligen. „Wir wissen jetzt, dass die Zahl der Trittbrettfahrer viel höher ist als angenommen“, sagt sie. „Es sind nicht die 50-60.000 Unternehmen, die bereits jetzt lizenzieren, sondern durch die Explosion im Versandhandel und dem Onlinemarketing eher 700.000.“

Mehr zum Thema
Landgericht München muss Lkw-Kartellprozess neu aufrollen
Recycelbar und kompostierbar: Chipstüte aus Papier
Die neue Abfall­­­verbringungsverordnung kann kommen
KI sortiert Kunststoffe für Lebensmittel­verpackungen
Erstes deutsches Unternehmen für Schiffsrecycling
Verpackungsmüll: Warum bayerische Kommunen weiterhin auf das Bringsystem setzen
Zu viel Bürokratie: „Das macht manche Firmen verrückt“
So sollen die To-go-Mehrwegangebote endlich wirken
Regierung in Sachsen beschließt Förderung der Kreislaufwirtschaft
Videoüberwachung an Containern ist „schwieriges Thema“
Circular Economy: München hat die meisten Start-ups
Voestalpine will Buderus Edelstahl verkaufen