Gesetzgebungsverfahren

Vor der finalen Abstimmung zum Verpackungsgesetz am heutigen Donnerstag zeichnet sich ab, dass der Bundestag Zugeständnisse an die Kommunen machen wird. Vor allem die Vorgaben zur Abstimmung dürften kommunalfreundlicher ausfallen.

Verpackungsgesetz: Bundestag wird Kommunen entgegenkommen


Nach den gestrigen Abschlussberatungen zum geplanten Verpackungsgesetz wird deutlich, dass die kommunale Position in letzter Minute gestärkt wird. In einer Mitteilung des kommunalpolitischen Sprechers der CDU-Bundestagsfraktion, Ingbert Liebing, heißt es, dass „gewissermaßen auf der Zielgeraden auch auf massive Hinweise aus den Kommunen hin die Verbindlichkeit der kommunalen Rahmenvorgabe gestärkt worden ist“.

Folglich bezeichnet Liebing das Verpackungsgesetz auch als „Schritt in die richtige Richtung, denn es eröffnet den Kommunen über das Mittel der Rahmenvorgabe größere Mitbestimmungsmöglichkeiten als bisher“. Wichtig sei, dass der als Maximalvorgabe definierte kommunale Sammelstandard „geeignet“ sein müsse, und nicht „erforderlich“.

Auch der zuständige Berichterstatter für die CDU-Fraktion, Thomas Gebhart, erklärte, dass ein Kompromiss erzielt werden konnte. Von daher stehe der Verabschiedung des Verpackungsgesetzes am heutigen Donnerstag nichts mehr im Wege.

Wunsch des Bundesrats erfüllt

Somit deutet einiges darauf hin, dass der Paragraf 22 über die Abstimmung zwischen dualen Systemen und Kommunen kommunalfreundlicher gestaltet wird. Dabei geht es insbesondere darum, dass Kommunen den dualen Systemen nur dann Maximalvorschriften für die Ausgestaltung der Sammlung machen dürfen, wenn diese Maßnahmen „erforderlich“ sind. Nun soll offenbar das Wort „erforderlich“ durch „geeignet“ ersetzt werden.

Damit dürfte es für die Kommunen um ein Vielfaches leichter sein, die Vorgaben auch gegen den Willen dualer Systeme durchzusetzen. Auch der Ausschuss selbst begründet die Entscheidung damit, dass somit der Erlass von Rahmenvorgaben in der Praxis besser handhabbar wird.

Mit dieser Änderung würde aber auch ein Wunsch des Bundesrats erfüllt. Dieser hatte bei den Beratungen über das Verpackungsgesetz genau diese Wortänderung angeregt. Die Bundesregierung wiederum hatte den Vorschlag mit dem Hinweis abgelehnt, dass dieser die Hürde für den Erlass einer Rahmenvorgabe deutlich herabsetze und es auch ohne die Änderung genügend Einflussmöglichkeiten auf die Ausgestaltung der Wertstoffsammlung gebe.

Dass sich der Ausschuss nun über die Regierung hinwegsetzt, könnte auch damit zusammenhängen, dass der Bundestag vermeiden möchte, dass der Bundesrat den Vermittlungsausschuss anruft. Mit dem Entgegenkommen bezüglich den Abstimmungsvorgaben könnte sich die Wahrscheinlichkeit eines Vermittlungsausschusses reduzieren.

Mehrwegquote soll aufgenommen werden

Neben der Änderung bei den Rahmenvorgaben hat der Umweltausschuss eine weitere Ergänzung beschlossen. So soll im Verpackungsgesetz eine Mehrwegquote verankert werden, die besagt, dass der Anteil von Mehrweggetränkeverpackungen an abgefüllten Getränken mindestens 70 Prozent erreichen muss. Im Regierungsentwurf war ursprünglich keine Mehrwegquote vorgesehen.

Hintergrund für diese Änderung ist, dass das Verpackungsgesetz die Verpackungsverordnung ersetzen wird. In letzterer ist eine Zielquote von 80 Prozent für Mehrweggetränkeverpackungen und „ökologisch vorteilhafte“ Einwegverpackungen festgelegt.

© 320°/ek | 29.03.2017

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