Gerichtsurteil

Eisenspäne, an denen Kühlschmierstoffe haften, sind kein gefährlicher Abfall, hat das Verwaltungsgericht Sigmaringen entschieden. Das Gericht hat damit mehrere Anordnungen der Verwaltungsbehörde für nichtig erklärt.

Verwaltungsgericht: Eisenspäne sind kein gefährlicher Abfall


Emulsionsbehaftete Eisenspäne dürfen nicht als gefährlicher Abfall eingestuft werden. Das hat das Verwaltungsgericht Sigmaringen Ende vergangener Woche in einer mündlichen Verhandlung entschieden. Wie die Stahlrecyclingvereinigung BDSV mitteilt, hat das Gericht damit zugunsten von drei privaten Entsorgungsunternehmen geurteilt.

Die privaten Entsorger hatten sich vor Gericht gegen drei Verwaltungsakte gewehrt, die festgelegt hatten, dass Metallspäne dann als gefährlicher Abfall gelten, wenn sie mit Kühlschmiersoffen behaftet sind. Wie die BDSV betont, sind diese Eisenspäne jedoch für sich alleine genommen kein gefährlicher Abfall, solange sie von den Kühlschmierstoffen getrennt werden und die lipophilen Stoffe die Konzentration von 0,8 Masseprozent beziehungsweise 8.000 mg pro Kilogramm Kohlenwasserstoffe nicht überschreiten.

Gericht kritisiert Prüfmethoden der Behörde

„Die Kläger, die von Rechtsanwalt Stephan Jäger aus Würzburg vertreten wurden, konnten in allen Punkten ihre Sach- und Rechtsansicht erfolgreich durchsetzen“, sagte BDSV-Geschäftsführer Rainer Cosson. Dem Gericht fehlte es demnach an einer nachvollziehbaren Ermächtigungsgrundlage. Laut Cosson kritisierte das Verwaltungsgericht die Behörde gleich in mehreren Punkten: Der Begriff der Tropffreiheit sei zu unbestimmt, der Tenor der Anordnung sei widersprüchlich und die Prüfmethodik der Börde sei diffus.

Die BDSV, die schon im Vorfeld die Position der Kläger vertrat und sie bei der Verhandlung unterstützte, begrüßte die Entscheidung. Cosson hofft nun, dass das Urteil Signalwirkung in anderen Bundesländern haben wird, in denen die gleichen Probleme aufgetaucht sind.

© 320°/ek | 10.04.2017

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