Neues Gesetz zur Förderung von Biokraftstoffen

Der Bundestag hat das Gesetz zur Neuregelung der Förderung von Biokraftstoffen verabschiedet. Die Zustimmung der Biokraftstoffindustrie fällt verhalten aus. Sie fordert nun weitergehende Kontrollen des Anbaus und der Produktion von Biokraftstoffen.

„Von einer Steigerung kann keine Rede sein“


Der Bundestag hat vergangene Woche dem Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zugestimmt. Die Änderung umfasst vor allem die Anpassung der Treibhausgasquoten ab 2015. Gegenüber den bislang geltenden Regelungen wird die Treibhausgasquote nach dem neuen Gesetz in den Jahren 2015 und 2016 von 3 auf 3,5 Prozent leicht angehoben. Ab dem Jahr 2017 soll die Quote von den ursprünglich geplanten 4,5 Prozent auf 4 Prozent gesenkt werden. Ab 2020 ist eine weitere Drosselung von 7 auf 6 Prozent vorgesehen.

abb29_iOSeit 2007 sind Unternehmen, die Kraftstoffe in Verkehr bringen, verpflichtet, einen bestimmten Mindestanteil in Form von Biokraftstoffen beizumischen. Im Jahr 2009 hatte der Bundestag beschlossen, die Quote ab 2015 auf eine Treibhausgasquote umzustellen. Damit soll künftig nicht mehr der Anteil an Biokraftstoffen entscheidend sein, sondern die durch Beimischung von Biokraftstoffen erzielte Einsparung von Emissionen. Die Quote von 3,5 Prozent bedeutet demnach, dass der Treibhausgasausstoß von Benzin und Diesel durch den Einsatz von Biokraftstoffen um 3,5 Prozent verringert wird.

Beim Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie (VDB) stoßen die neuen Regelungen nur auf verhaltene Zustimmung. „Es ist erfreulich, dass die Bedenken der Branche zu wesentlichen Punkten des neuen Gesetzes von der Politik ernst genommen wurden“, sagte Elmar Baumann, Geschäftsführer des VDB. Er hoffe, dass zumindest der bisherige Absatz der deutschen Biokraftstoffhersteller im Rahmen der Neuregelung gesichert ist. Von einer Steigerung der Biokraftstoffmengen könne hingegen keine Rede sein, sagte Baumann.

Der Verband hatte im Vorfeld der Beratungen im Bundesrat und Bundestag gefordert, dass die Treibhausgasquote in den Jahren 2015 und 2016 auf 4 Prozent festgelegt wird. „Mit der jetzt gefundenen Lösung ist zumindest sichergestellt, dass der Treibhausgasausstoß im Straßenverkehr nach klaren Vorgaben gesenkt wird“, sagte Baumann. „Das ist eine positive Nachricht, auch wenn wir uns ehrgeizigere Ziele gewünscht hätten.“

Forderung nach stringenten Kontrollen

Wie der VDB hervorhebt, wird im neuen Gesetz die Bundesregierung ermächtigt, verschiedene Verordnungen zur weiteren Ausgestaltung des Biokraftstoffmarktes zu erlassen. So sei vorgesehen, dass die Kontrollen des Anbaus und der Produktion von Biokraftstoffen verschärft werden können. Der VDB hatte solche stringenten Kontrollen gefordert um sicherzustellen, dass keine Biokraftstoffe mit falschen Angaben zur Treibhausgasreduktion in Deutschland auf den Markt kommen. „Wir begrüßen sehr, dass diese Ermächtigung ins Gesetz aufgenommen worden ist, sie muss nun allerdings dringend und denkbar schnell mit Leben gefüllt werden“, sagte Baumann.

Verschiedene Formulierungen im Gesetz seien darüber hinaus aus Sicht der Biokraftstoffbranche stark interpretationsbedürftig oder gar unklar in ihrer Zielsetzung und Begründung. Hier hofft der VDB auf eine baldmögliche Klärung. Da sich der Preis von Biodiesel und Bioethanol zukünftig danach richtet, wie viele Treibhausgase sie im Vergleich zu fossilem Kraftstoff reduzieren, bestehe ein Anreiz, durch falsche Angaben einen Wettbewerbsvorteil zu erlangen. „Scharfe Kontrollen der Angaben zur Treibhausgasreduktion sind unerlässlich, um Missbrauch zu verhindern“, sagte Baumann.

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