Fehlende Definition

Eine Definition für die Hochwertigkeit der Bioabfall-Verwertung gibt es nicht. Dabei wäre sie dringend nötig, wie die ASA anmahnt. Der Entsorgerverband hebt 4 Kriterien hervor, um die Hochwertigkeit beurteilen zu können.

Wann ist die Verwertung von Bioabfällen hochwertig?


Nach Auffassung der Arbeitsgemeinschaft Stoffspezifische Abfallbehandlung (ASA) sind verbindliche Kriterien für die Hochwertigkeit von stofflichen und energetischen Verwertungsverfahren unabdingbar. Ohne eine solche Festlegung sei die Einordnung der Verwertung nicht möglich, stellt der Verband in einem Positionspapier klar. In einigen Rechtsverordnungen sei die Forderung nach einer hochwertigen Verwertung auch enthalten, für Bioabfälle gebe es eine solche Forderung jedoch nicht.

Für Bioabfälle sei nicht festgelegt, dass diese möglichst hochwertig und vor allem in Form von Kaskadennutzungen zu recyceln sind, schreibt die ASA in dem Papier. Zur Kaskadennutzung zählt beispielsweise die Bioabfallvergärung mit anschließender Kompostierung, also die gleichzeitige energetische und stoffliche Nutzung. Mit einer solchen Kombination sei aus ökologischer Sicht die optimale Verwertung von Bioabfällen möglich. Das sehe auch das Umweltbundesamt so.

Die ASA formuliert in dem Positionspapier vier Kriterien, die für die Beurteilung der Hochwertigkeit herangezogen werden sollten.

  • Getrennte Erfassung der Bioabfälle: Die getrennte Erfassung sei eine zentrale Voraussetzung für eine Kreislaufführung von organischen Substanzen und Nährstoffen, da nur hierdurch eine stoffliche Nutzung der produzierten Komposte als schadstoffarmer Dünge- und Humuslieferant ermöglicht wird. Ein hochwertiges Recycling ist nur durch die Bereitstellung von möglichst „sortenrein“ erfassten Stoffströmen möglich.
  • Qualität der Bioabfälle und erzeugten Komposte: Die Bioabfallqualitäten dürften der späteren stofflichen Verwertung zum Kompost nicht zuwider laufen. So sei der Anteil an Störstoffen (Kunststoff, Glas, Steine etc.) in den getrennt erfassten Bioabfällen auch durch unterstützende Öffentlichkeitsarbeit möglichst gering zu halten.
  • Bioabfallbehandlungsverfahren mit Kaskadennutzung: Eine Kombination von Vergärung und aerober Nachbehandlung sollte für jeden Standort wirtschaftlich und technisch geprüft und ernsthaft angestrebt werden. Um zusätzlich zur stofflichen gleichzeitig eine energetische Verwertung zu ermöglichen, strebt auch das Umweltbundesamt eine Erhöhung des Anteils der Vergärung mit Biogasverwertung an.
  • Verwertungswege für Komposte: Die Verwertung der produzierten Komposte müsse schadlos erfolgen, was durch eine entsprechende Qualitätssicherung und den Einsatz nach den vorhandenen rechtlichen Regelungen (BioabfallV, DüngeV) gewährleistet werde. Wo immer möglich sollte die Kompostverwertung regional erfolgen, um eine regionale Wertschöpfung zu ermöglichen und Transportaufwendungen gering zu halten. Hierzu könnten regional eigene Vermarktungsmodelle entwickelt und geprüft werden.

Die genannten Punkte sollten nach Überzeugung der ASA in jedem Fall erfüllt werden. Nur so könne künftig auch eine nachhaltige Energieversorgung auf vollständiger Basis erneuerbarer Energien realisiert werden. „Der Begriff der „Hochwertigkeit muss so klar definiert werden, dass Abfallerzeuger und -besitzer in die Lage sind, eine angestrebte Verwertungsmaßnahme eindeutig einzustufen.“

Mehr zum Thema
Wird die Energie- und Antriebswende ausgebremst?
Kreislaufwirtschaft: Deutschland und China vereinbaren Aktionsplan
Alternative Papiersorten: Wie gut sind die Top Ten wirklich?
Neuer Roboter entleert Lebensmittelgläser in Sekundenschnelle
Rohstoffimporte: „Höchste Zeit für einen Kurswechsel“
Gute Nachfrage lässt Altpapierpreise steigen
Deutsche Industrie weiter im Plus