Befreiung von der EEG-Umlage

Die Kunststoffrecycling-Industrie läuft Gefahr, die Befreiung von der EEG-Umlage zu verlieren. Am Montag dieser Woche hat sich die Bundesregierung gegenüber Brüssel positioniert. Der Ausgang des Prüfverfahrens ist ungewiss.

Warten auf Brüssel


Nun heißt es abwarten. Am vergangenen Montag hat die Bundesregierung ihre Stellungnahme im seit Dezember laufenden Beihilfeverfahren Richtung Brüssel geschickt. Die EU-Kommission will prüfen, ob die Befreiung von der EEG-Umlage für energieintensive Industrien in Deutschland Wettbewerbsverzerrung ist. Sollte die Befreiung tatsächlich wegfallen, kämen auf die Kunststoffrecycler erhebliche Strommehrkosten zu – mit teils verheerenden Konsequenzen für die Wirtschaftlichkeit der Betriebe.

Im Sommer hatten die Recyclingfirmen fristgerecht ihre Befreiung für das Jahr 2014 beantragt. Bis Dezember gab es – anders als in den Vorjahren und anders als für die meisten anderen Antragsteller – noch keinen positiven Bescheid vom zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Dann rückte die EU-Kommission in Gestalt von Wettbewerbskommissar Almunia auf den Plan.

Seit Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) haben immer mehr deutsche Unternehmen von der Umlage-Befreiung profitiert. Im Jahr 2012 waren es noch 800 Unternehmen, für 2014 reichten 2.700 Firmen einen Antrag ein. Almunia witterte Wettbewerbsverzerrung und setzte am 18. Dezember ein Beihilfeverfahren in Gang. Bis zu dessen Ende darf das BAFA nun keine positiven Bescheide mehr vergeben.

Der EU-Kommissar lässt unter anderem prüfen, ob es sich bei der Umlage-Befreiung um staatliche Subventionen handelt, die mit dem europäischen Binnenmarkt unvereinbar wären. Von staatlichen Begünstigungen könne keine Rede sein, betont die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme, schließlich handele es sich um einen Ausgleich struktureller Nachteile ohne den Einsatz staatlicher Mittel.

Energiekosten sind der Preistreiber

Folie1Die EEG-Umlage ist der Teil des Strompreises, der die Differenz bildet zwischen den im EEG auf zwanzig Jahre festgeschriebenen Einspeisevergütungen für Ökostrom-Produzenten und dem tatsächlichen Handelspreis für Strom. Sie wird von allen Stromkunden getragen, die nicht befreit sind, und beträgt im Jahr 2014 6,24 Cent pro Kilowattstunde. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet das einen Anstieg um 0,96 Cent, 2009 hatte sie noch 1,13 Cent betragen.

Um trotz Förderung des Ökostroms die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie, insbesondere ihrer energieintensiven Betriebe auch weiterhin zu gewährleisten, wurde mit Einführung des EEG 2000 bereits die Möglichkeit zur Befreiung von der EEG-Umlage geschaffen. Seit 2012 gilt das für solche Unternehmen, die als produzierendes Gewerbe gelten, darüber hinaus im internationalen Wettbewerb stehen, und deren Stromverbrauch pro Standort eine Gigawattstunde und mehr beträgt.

Aus der Recyclingbranche gehören dazu vornehmlich die Kunststoffrecycler, die aus den gesammelten Kunststoffen Regranulate, Mahlgüter und Compounds herstellen, welche die Kunststoffindustrie dann – meist in Kombination mit Primärrohstoffen – weiter verarbeitet. Für das Zerkleinern, Waschen, Trennen, Trocknen und schließlich das Herstellen der Rezyklate in thermischen Prozessen wird viel Energie benötigt, in der Regel mehr als 10 Gigawattstunden. Bis zu 50 Prozent der Bruttowertschöpfung müssen dafür aufgewendet werden. Damit sind die Energiekosten der entscheidende Preistreiber. „Die Qualität, die wir von den Kunststoffen erwarten, wenn sie nicht in der berühmten Parkbank landen sondern hochwertig wieder verarbeitet werden sollen, kostet viel Geld, und das trägt sich im Gegensatz zum Papier- oder Glasrecycling noch nicht selbst“, sagt BDE-Präsident Peter Kurth.

Internationaler Wettbewerb

Unstrittig ist auch, dass die Kunststoffrecycler zum produzierenden Gewerbe gerechnet werden müssen. „Und sie stehen in einem harten internationalen Wettbewerb“, sagt Thomas Probst, beim bvse Experte für das Kunststoffrecycling. Das gilt nicht nur für den europäischen Binnenmarkt. „Die größten Wettbewerber sind Aufbereiter und Verarbeiter von Sekundärrohstoffen in Asien, vor allem China, Indien, Vietnam und Malaysia, wo die Energiekosten erheblich niedriger sind“, betont Probst. Dorthin werden bereits jetzt jährlich etwa eine Millionen Tonnen Kunststoffabfälle exportiert. Bei Wegfall der Umlage-Befreiung würden die Preise um etwa 25 bis 35 Euro pro Tonne bei der Beschaffung und um 40 bis 50 Euro pro Tonne bei der Vermarktung steigen, bei einem Tonnenpreis in der Größenordnung von 1.000 Euro.

Aber auch im Inland muss die Branche sich einer harten Konkurrenz stellen: der thermischen Verwertung, die mit rund 3 Millionen Tonnen gegenüber 2,35 Millionen Tonnen stofflicher Verwertung immer noch überwiegt. „Sollte den Kunststoffrecyclern die Umlage-Befreiung verweigert werden, wäre das in Deutschland aufgebaute weltweit führende System der Kunststoffverwertung in wenigen Jahren am Ende“, befürchtet Probst. „Dann würden sich die Aussagen der Bundesregierung zu einer modernen Rohstoffwirtschaft und zur Förderung des Recyclings als bloße Lippenbekenntnisse entpuppen.“

Dass die Umlage-Befreiung für die Recycling-Branche überhaupt in Frage steht, mutet paradox an. „Gerade die Branchen, die auch mit zum Gelingen der Energiewende beitragen, dürfen nicht geschwächt werden“, fordert auch BDE-Präsident Kurth.

bvse und BDE haben ihre Argumentation Mitte Januar in einem gemeinsamen Papier an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gesandt, das die Industrie im Dezember um Input für die Stellungnahme der Bundesregierung gen Brüssel gebeten hatte. Nun heißt es auch für die Verbände abwarten und an der ohnehin auf dem Plan stehenden Umgestaltung des EEG mitwirken. Es scheint so, dass die Bundesregierung damit den Bedenken der EU-Kommission bereits den Wind aus den Segeln nehmen und so einen totalen und langwierigen Konfrontationskurs vermeiden will.

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