Lizenzmengen der dualen Systeme

Die dualen Systeme müssen Mitte Januar ihre Bewährungsprobe bestehen. Fallen die gemeldeten dualen Mengen zu niedrig aus, wird es eng für sie. Dann könnte auch das BMUB seine schützende Hand zurückziehen.

Warten auf die Q1-Meldung


Mit der bevorstehenden Q1-Meldung für die dualen Lizenzmengen wird die 7. Novelle der Verpackungsverordnung zum ersten Mal zum Tragen kommen. Dann wird sich zeigen, welche Auswirkungen die Streichung der Eigenrücknahme und die weitgehende Einschränkungen der Branchenlösungen auf die Höhe der dualen Lizenzmengen haben werden. Eigentlich müssten rund 1,5 Millionen Tonnen LVP gemeldet werden, erklären Branchenvertreter. Auch 1,35 bis 1,4 Millionen Tonnen wäre eine akzeptable Größenordnung. Alles darunter dürfte die Diskussion um den Fortbestand der dualen Systeme neu befeuern.

Das wissen auch die Systembetreiber. Thomas Mehl, Geschäftsführer des Systembetreibers BellandVision, hatte vergangene Woche ein Schreiben an alle Systembetreiber versandt. Darin appelliert er, für eine möglichst hohe duale Verpackungsmenge zu sorgen. „Ich halte die anstehenden Tage und Wochen für die politisch sensibelsten, die wir je als Branche erlebt haben. Diese letzte Chance müssen wird unter allen Umständen nutzen“, schreibt er. Jetzt müsse es das Ziel aller Systembetreiber sein, die Mengen ordnungsgemäß zu melden, um ein hohes duales Verpackungsvolumen zu erreichen.

Der Druck auf die Systembetreiber ist groß, denn sollte sich die diesjährige Situation wiederholen und sollten die dualen Mengen erneut zu niedrig ausfallen, werde dies der privatwirtschaftlichen Produktverantwortung „den Todesstoß versetzen“, warnt Mehl. Das gilt auch deshalb, weil sich in der Zwischenzeit die Hinweise verdichten, dass das BMUB bewusst die Q1-Meldung abwartet, bevor der Arbeitsentwurf für das geplante Wertstoffgesetz festgezurrt wird. Sollte die lizenzierte Menge trotz der 7. Novelle der Verpackungsverordnung nicht ausreichend steigen, könnte sich auch das Bundesumweltministerium von den dualen Systemen abwenden. Eine zu niedrige Lizenzmenge könnte dann als Beleg dafür dienen, dass die dualen Systeme die Mengen wegdefinieren, um auf diese Weise den eigenen Kostenanteil so niedrig wie möglich zu halten.

In einem solchen Fall würde vermutlich auch nicht mehr das Argument verfangen, dass viele Hersteller und Vertreiber ihre Verpackungen zu spät bei den dualen Systemen angemeldet haben. „Die dualen Verpackungsmengen sind ohne Zweifel im Umlauf und von Erstinverkehrbringern gemeldet“, betont Mehl in seinem Schreiben. Anfang November hatten die Systembetreiber nochmals an die Inverkehrbringer appelliert, die dualen Lizenzverträge für ihre Verpackungen gemäß Verpackungsverordnung vor dem 1. Januar 2015 abzuschließen.

Inzwischen wurde der Stichtag für die so genannte indikative Q1-Meldung vom 5. Dezember auf den 12. Dezember verschoben. Bis dahin müssen alle dualen Systeme ihre zu diesem Zeitpunkt unter Vertrag befindlichen Verpackungsmengen dem unabhängigen Wirtschaftsprüfer mitteilen. Dieser führt die Zahlen dann zu der Indikativmeldung zusammen. Das Ergebnis soll am 9. Januar bekannt gegeben werden. Die finale Q1-Meldung, auf deren Basis dann festgelegt wird, welches duale System welche Verpackungsmengen ab dem 1. Januar 2015 zur Sortierung übernimmt, soll am 15. Januar vorliegen. Dann wird man mehr über die Zukunft der dualen Systeme sagen können.

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