Ablagerung von mineralischen Abfällen

Deponieraum ist in einigen Bundesländern knapp und begehrt. Neue Deponien sind meist nicht durchsetzbar, erfolgversprechender erscheint es, neue Deponieabschnitte an bestehenden Standorten zu errichten. Dafür gibt es verschiedene Betreibermodelle. Eines davon ist die Prepaid-Deponie.

Warum nicht eine Prepaid-Deponie?


Neue Standorte für Deponien zu finden, ist in Deutschland schwierig. Zum einen gelten teilweise strenge Regeln beim Planfeststellungsverfahren und zum anderen ist die Akzeptanz seitens der Bevölkerung gering. Also bleibt meist nur der teure Transport auf weit entfernte, noch freie Flächen.

Einen alternativen Ansatz stellten Jens Kröcher und Wiebke Richmann auf der Konferenz Mineralische Nebenprodukte und Abfälle am 22. Juni in Berlin vor. Den Rechtsanwälten der Kanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Collegen schwebt vor, neue Deponieabschnitte auf Altstandorten zu errichten. Dabei kämen für die öffentlich-rechtlichen Deponiebetreiber verschiedene Ansätze in Betracht.

So könnten die örE die Deponieaufgaben selbst erledigen oder dabei mit anderen Kommunen kooperieren, erklärten Kröcher und Richmann. Eine dritte Möglichkeit wäre, sich die Aufgaben innerhalb einer ÖPP-Gesellschaft mit einem privaten Unternehmen zu teilen. Zu guter Letzt sei auch die Verpachtung des Geländes an einem privaten Betreiber möglich.

PPP-Modelle am attraktivsten

Jeder Ansatz habe seine Vor- und Nachteile. Allerdings spricht gegen die ersten beiden die Wirtschaftlichkeit, so die Rechtsanwälte. Ihr Argument: In der Regel reiche die Menge der zu deponierenden, mineralischen Abfälle nicht aus. Selbst bei der interkommunalen Kooperation bleibe ein Risiko aufgrund von wirtschaftlichen, rechtlichen und technischen Änderungen über die gesamte Verfüllzeit nicht genügend Material zu bekommen.

Daher biete sich ein PPP-Modell bei der Schaffung zusätzlichen Deponieraums geradezu an. Die örE besäßen das notwendige Know-how und das erforderliche Personal. Darüber hinaus würden Infrastruktur und Anlagen auf der Altedeponie effektiv weiter genutzt und so Kosten gespart. Naheliegend sei, Dienstleistungskonzessionen zu vergeben oder Pachtmodelle mit privaten Partner zu entwickeln. Als Gestaltungsalternative schlagen die Rechtsanwälte die so genannte Prepaid-Deponie vor.

Offenes, transparentes Verfahren

Bei diesem Modell erlauben die örE ihrem privaten Partner, Abfälle auf einen Deponieabschnitt der Klasse I zu liefern, der vom öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geplant und später betrieben wird. Gleichzeitig ist der private Partner verpflichtet, Kosten und Risiken zu tragen, die mit Errichtung, Betrieb, Stilllegung und Nachsorge des Abschnitts zusammenhängen. Bestimmte Kosten müssen dabei im Voraus gezahlt werden – daher der Name Prepaid-Deponie.

Wie Kröcher und Richmann betonen, kann auf ein förmliches Vergabeverfahren verzichtet, solange der private Partner keine Dienstleistung erbringt. Allerdings sei aufgrund des finanziellen Umfangs ein europaweites, transparentes Verfahren zur Auswahl des privaten Partners vorzuziehen. Weil das gesamte finanzielle Risiko beim privaten Partner liegt, sollte der örE zudem vor dem Auswahlverfahren einen Vertragsentwurf mit nicht verhandelbaren Mindestbedingungen vorbereiten und offenlegen.

Fünf Empfehlungen für die Errichtung neuen Deponieraums

Damit der öffentlich-rechtliche Entsorger ganz sicher kein wirtschaftliches Risiko eingeht, empfehlen die Rechtsanwälte abschließend bei der Errichtung neuen Deponieraums auf die fünf folgenden Punkte besonders zu achten:

  • Errichtungskosten (inklusive Reparatur- und Ertüchtigungskosten) zahlt der private Partner. Die Vorauszahlung ist erforderlich. Nach Vorliegen der Schlussrechnung erfolgt eine so genannte Spitzabrechnung.
  • Stilllegungs- und Nachsorgekosten sind vom privaten Partner zu tragen. Ein mengenabhängiges Entgelt ist denkbar. Möglich ist auch, eine Sicherheit zu fordern und die Zahlung zu leisten, wenn die einzelnen Maßnahmen durchgeführt werden. Wird die Errichtung des DK I-Abschnitts teurer als erwartet, muss der Partner die Mehrkosten tragen.
  • Für den Fall, dass die Verfüllung vorzeitig beendet wird, muss der private Partner eine Sicherheit durch eine Bürgschaft bei einem Kreditinstitut oder -versicherer stellen, damit etwaige Stilllegungs- und Nachsorgekosten abgedeckt sind. Deren Höhe sollte regelmäßig überprüft werden.
  • Der Vertragspartner sollte verpflichtet werden, die Projektkosten zu zahlen, die bis zum Vertragsschluss anfallen. Ist eine Deponie auf Deponie geplant, muss ein Ausgleich gezahlt werden, um den Kostennachteil für die Altdeponie zu unterbinden: Im Vertrag sollten die Regelungen aber so gewählt werden, dass sie dem privaten Partner eine wirtschaftliche Kalkulation ermöglichen. Hinsichtlich Stilllegung und Nachsorge sind kommunalabgaberechtliche Vorschriften zu beachten.
  • Die Kosten für Annahme, Einbau und Bereitstellung der Deponiefläche werden vom privaten Partner übernommen. Hierfür muss der örE die Personal- und Infrastrukturkosten abschätzen. Denkbar ist ein pauschales oder mengenabhängiges monatliches Entgelt sowie ein Mischform aus beiden.

Letztlich sind sich Kröcher und Richmann sicher, dass das Modell einer Prepaid-Deponie eine echte Alternative ist. Zumindest dürfte es den Kommunen leichter machen, künftig die Entsorgungssicherheit zu gewährleisten.

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