Änderung der ElektroStoffV

Weil auf EU-Ebene festgelegt wurde, dass mehrere Weichmacher in Elektrogeräten reduziert werden müssen, wird die Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung erneut geändert. Inzwischen hat die Bundesregierung die novellierte Verordnung dem Bundestag vorgelegt.

Weichmacher in Elektrogeräten werden reduziert


Die Bundesregierung hat Anfang der Woche dem Bundestag die überarbeitete Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV) vorgelegt. In wenigen Wochen wird das Papier voraussichtlich zur Abstimmung kommen. Der Bundestag muss der Verordnung nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz zustimmen.

Die Änderungen sind nötig, da auf europäischer Ebene festgesetzt wurde, dass bestimmte Weichmacher in Elektro- und Elektronikgeräte nicht mehr verwendet werden dürfen. Dafür wurde die RoHS-Richtlinie entsprechend geändert. Die EU-Länder haben bis Ende 2016 Zeit, die Neuerung in nationales Recht umzusetzen.

Der Entwurf sieht vor, dass für die Weichmacher Diethylhexylphthalat (DEHP), Butylbenzylphthalat (BBP), Dibutylphthalat (DBP) und Diisobutylphthalat (DIBP) künftig eine Höchstgrenze von 0,1 Gewichtsprozent je homogenen Wertstoff gilt. Die Stoffe werden als „besonders besorgniserregende Stoffe“ eingestuft. Laut Begründung können die Weichmacher (Phtalate) negative Auswirkungen auf das Recycling der Elektrogeräte sowie auf die menschliche Gesundheit und Umwelt haben. Bisher gilt diese Höchstkonzentrationsgrenze für Blei, Quecksilber, sechswertiges Chrom und polybromiertes Biphenyl (PBB).

Bei der Umsetzung der Vorschriften gilt eine Übergangsfrist bis zum 21. Juli 2019. Medizinische Geräte oder auch Überwachungs- und Kontrollinstrumente können noch bis zum 21. Juli 2021 ohne die neue Stoffbeschränkung in den Verkehr gebracht werden.

© 320°/ek | 08.03.2016

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