Duale Systeme

Das BMUB hat sich zum Streit der dualen Systeme geäußert und klargestellt, wo die Messlatte für den neuen Clearingvertrag liegt. Aber auch eine Warnung ging an die Adresse der dualen Systeme.

„Wer eine Einigung über ein Clearing-Regelwerk verweigert, gefährdet seine Feststellung“


„Die Fortsetzung des privatwirtschaftlichen dualen Systems durch das Verpackungsgesetz ist ein wichtiger Erfolg. Damit lassen sich die ökologischen Ziele des Gesetzes am ehesten erreichen“, sagte BMUB-Vertreter Thomas Rummler heute auf dem 9. Forum Grüner Punkt in Köln. Das bedeute aber auch eine Verpflichtung, stellte Rummler vor mehr als 100 Teilnehmern klar: „Industrie und duale Systeme sind gefordert, das nicht wieder leichtfertig aufs Spiel zu setzen.“

Der Leiter der Unterabteilung Kreislaufwirtschaft spielte damit auf die aktuellen Auseinandersetzungen der dualen Systeme um die Clearingverträge an. Das Bundeskartellamt hatte den Systembetreibern kürzlich mitgeteilt, dass derzeit keiner der verschiedenen Verträge kartellrechtlich freigestellt werden kann. Eine solche Freistellung setzt nämlich voraus, dass die vertraglichen Regelungen zum Mengenclearing auch tatsächlich ein effektives Clearing erlauben. Dies bezweifelt die Kartellbehörde bezüglich der alten Verträge.

Zur Begründung führt das Kartellamt an, dass die erneut zu Tage getretenen Mengenabweichungen die Funktionsfähigkeit der alten Clearingverträge in Frage stellen würden. Folglich müssen die Systembetreiber nun eine gemeinsame Vertragslösung finden. Denn solange die in beiden Verträgen vorgesehenen Meldungen nicht von allen Systemen als Grundlage für ein Clearing im Jahre 2018 akzeptiert werden, ermöglichten weder die alten noch die neuen Verträge nach dem 31.12.2017 ein Mengenclearing, stellt das Kartellamt klar.

„Es muss ein funktionierendes Clearing her“

Rummler kann die Position des Kartellamts gut nachvollziehen: „Das Amt hat deutlich die Leitplanken aufgezeigt: Es muss ein funktionierendes Clearing her. Und ein Vertrag muss sich an der LAGA M37 orientieren. Wer eine Einigung über ein Clearing-Regelwerk verweigert, gefährdet seine Feststellung als duales System.“

Klar sei damit auch, dass die alten Clearingverträge, an denen nur noch drei duale Systeme festhalten, nicht mehr freistellungsfähig seien – denn sie berücksichtigen die M37 nur in einer veralteten Fassung. „Ein Zurück zu den alten Verträgen geht nicht“, betonte Rummler.

Für Michael Wiener, CEO des Grünen Punkts, sind die Konsequenzen aus diesen Äußerungen klar: „Die neuen Verträge, die der Grüne Punkt, BellandVision, Interseroh und Reclay gezeichnet haben, geben die Richtung vor, denn nur sie erfüllen die Anforderungen des Bundeskartellamts an eine gemeinsame Regelung. Auf dieser Basis muss es ein Clearing für 2018 geben.“

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