Elektrogerät oder nicht

Funketiketten oder RFID-Tags helfen beim Aufspüren von Produkten in der Logistik oder beim Öffnen von Türen. Aber nicht immer ist klar, ob Produkte mit RFID-Tags in den Anwendungsbereich des ElektroG fallen. Das Gleiche gilt für die RFID-Tags selbst. Doch jetzt gibt es Aufklärung.

Wohin mit Produkten, die RFID-Tags enthalten?


Für viele Händler und Nutzer von Produkten mit RFID-Tags ist es unklar, wie sie diese entsorgen müssen. Fallen sie in den Anwendungsbereich des ElektroG oder nicht? Die Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) hat nun auf zahlreiche Anfragen reagiert und klärt auf: Sie rät darauf zu achten, ob es sich um Produkte mit oder ohne RFID-Funktion für den Endnutzer handelt.

Demnach seien RFID-Tags, die der Diebstahlkontrolle dienen, keine Produkte für den Endnutzer. Dasselbe gilt für Funketiketten, die zum Zweck der Bewirtschaftung in Waren oder Verpackungen vernäht oder verklebt werden. „Die Funktion des RFID-Tags steht in diesem Fall lediglich dem Verwender, also etwa dem Handel, zur Verfügung. Das Produkt, etwa Kleidung, in die ein RFID-Tag vernäht ist, wird hierbei nicht selbst zum Elektro- und Elektronikgerät im Sinne des ElektroG“, fasst die EAR zusammen.

Anders sieht das für RFID-Tags aus, die in Produkten verbaut sind und eine Funktion enthalten, die sich an den Endnutzer richtet. Diese können laut EAR sehr wohl den Begriff eines Elektro- und Elektronikgeräts gemäß ElektroG erfüllen. „Dies trifft zu, wenn der ordnungsgemäße Betrieb des Geräts erst durch die Funktion des RFID-Tags ermöglicht oder modifiziert wird. Als Beispiel können hier RFID-Tags für Zutrittssysteme genannt werden.“

 

© 320°/bs | 03.04.2018

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