Umsetzung der EG-Nitratrichtlinie

Das Landwirtschaftsministerium hat den Entwurf zur Düngemittelverordnung veröffentlicht. Nach langen Verhandlungen sei nun ein austarierter Kompromiss gefunden worden, ist Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt zufrieden. Nun kommen die Länder und Verbände zu Wort.

„Austarierter Entwurf“


Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt hat am vergangenen Donnerstag die Länder- und Verbändebeteiligung zum Entwurf der Novelle der Dünge-Verordnung eingeleitet. Damit ist die Bundesregierung einen entscheidenden Schritt weiter auf dem Weg zu einer neuen Düngeverordnung, die wesentlicher Bestandteil des deutschen Aktionsprogramms zur Umsetzung der EG-Nitratrichtlinie ist.

Schmidt sagte zu dem Entwurf, der nun an die Länder und Verbände verschickt wurde: „Dieser Verordnungsentwurf stellt einen guten Ausgleich zwischen Umweltinteressen einerseits und praktikablen Lösungen für die Landwirtschaft andererseits dar. Wir sind uns einig, dass wir unser sauberes und gutes Trinkwasser-Niveau weiter erhalten und weiter verbessern wollen. Gleichzeitig dürfen wir jedoch die Landwirtschaft und vor allem die kleineren Betriebe nicht mit überzogenen Forderung vor das Aus stellen.“ Düngung sei zuallererst notwendige Nährstoffzufuhr für die Nutzpflanzen und deswegen notwendig. Der Minister erklärte, dort wo es Fehlentwicklungen durch zu viel Düngung gebe, werde man korrigieren. Es gebe allerdings auch Regionen, in denen die Böden viele Nährstoffe vertragen und man das Wachstum der Pflanzen nicht ohne umweltpolitische Notwendigkeit bremsen sollte.

Der Kompromiss, der nach langen Verhandlungen mit den weiteren beteiligten Ressorts nun gefunden worden sei, sei „austariert“ und werde den vielfältigen Agrarstrukturen in Deutschland gerecht, so Schmidt. „Wir haben uns dafür eingesetzt, dass es auch in Zukunft standortgerechte Lösungen gibt. Die geplante Novelle wird ihre stabilisierende Wirkung nicht verfehlen.“ Er verwies darauf, dass sich die Nitratwerte im Grundwasser nur langsam ändern und es daher einige Jahre dauern werde, bis sich die neuen Maßnahmen messbar auf das Grundwasser auswirken. Er kündigt auch ein erweitertes Messstellennetz für die Zukunft an, um noch genauere Werte zu erhalten und vergleichen zu können.

Kritik vom Fachverband Biogas

Nach den Vorgaben der EG-Nitratrichtlinie muss die Düngeverordnung in vierjährigen Abständen auf ihre Wirksamkeit überprüft werden. Zudem hält die EU-Kommission Änderungen der Düngeverordnung zur Umsetzung der EG-Nitratrichtlinie für notwendig. Sie hat wegen unzureichender Umsetzung der Richtlinie im Oktober 2013 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet und im Juli 2014 hierzu die mit Gründen versehene Stellungnahme übermittelt. Auf der Grundlage des Evaluierungsberichts einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur bisher geltenden Düngeverordnung hat das BMEL eine Änderung der Verordnung vorbereitet, die weitgehend auch die aus Sicht der EU-Kommission erforderlichen, zusätzlichen Maßnahmen im Bereich der landwirtschaftlichen Düngung beinhaltet. Für einige der vorgesehenen Regelungen in der neuen Düngeverordnung ist eine Erweiterung der Rechtsgrundlagen im Düngegesetz erforderlich.

Der Fachverband Biogas kritisierte in Reaktion auf die Veröffentlichung, dass der Entwurf die Einführung einer pauschalen Obergrenze für Gärprodukte aus Biogasanlagen vorsehe. „Pauschale Obergrenzen ohne Berücksichtigung der Standortbedingungen sind nicht sachgerecht“, betont Verbandsgeschäftsführer Stefan Rauh. „Eine Ausnahmeregelung, wie im Entwurf vorgesehen, ist das zwingend erforderliche Minimum, um Nährstoffkreisläufe geschlossen halten zu können“, sagte er.

Die vorliegende Fassung der Novelle gebe den Ländern die Möglichkeit, Ausnahmen zu genehmigen, wenn beispielsweise nachweisbar ein höherer Nährstoffbedarf besteht und keine Nährstoffverluste zu befürchten sind. „So könnten ertragsstarke Fruchtfolgen statt mit teuren und unter erheblichem Energieaufwand hergestellten Mineraldüngern mit Gärprodukten gedüngt werden“, erklärte Rauh. Mit diesen Regelungen würde es gelingen, die zuvor geernteten Nährstoffe im Sinne der Kreislaufwirtschaft zurückzuführen, ohne eine Belastung des Grundwassers zu riskieren.

Die Entwurfsfassung beinhaltet zudem Vorgaben hinsichtlich der Mindestkapazität zur Lagerung von Wirtschaftsdünger. Diese orientieren sich an den Zeiträumen, zu denen nach guter fachlicher Praxis gedüngt werden kann und berücksichtigen damit regionale Begebenheiten. „Die vorgeschriebene Mindestkapazität am Düngefachrecht zu orientieren, ist sinnvoll, sollte aber einheitlich für alle organischen Düngemittel gelten“, ergänzt Rauh.

 

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