Mindestsammelquoten für Altbatterien

Die Sammelquoten für Altbatterien verharren in vielen EU-Staaten noch immer auf niedrigem Niveau. Das Problem ist einerseits die mangelhafte Umsetzung der Batterierichtlinie. Aber auch die Kalkulationsmethode erscheint ungeeignet.

Die vielen Lebenszyklen einer Batterie


Die EU-Berechnungsmethode für die Mindestsammelquote von Altbatterien und -akkumulatoren ist auch Sicht der belgischen Batterierücknahme-Organisation ein wirklichkeitsfremdes Instrument. Die Berechnung der Sammelquote in der Batterierichtlinie basiere nämlich auf der Masse der in den letzten drei Jahren in Verkehr gebrachten Neubatterien, die „für eine getrennte Erfassung zur Verfügung stehen“. Doch diese drei Jahre seien kein realistischer Erwartungshorizont.

„Unsere Untersuchungen und Praxistests zum Lebenszyklus von Batterien haben ergeben, dass sich der durchschnittliche Gebrauchszeitraum und das Horten von Altbatterien in den Haushalten über wesentlich mehr Jahre erstreckt“, betonte Bebat-Geschäftsführer Peter Coonen beim International Congress for Battery Recycling (ICBR) in Hamburg. Am schnellsten gelangen demnach Nickel-Metallhydrid-Akkus in den Recyclingkreislauf. Schnell ist dabei relativ, denn es dauert laut Studie immerhin 4,5 Jahre, bis diese Batterien von den Haushalten entsorgt werden. Am längsten in Gebrauch bleiben Nickel-Cadmium-Batterien. Sie werden erst nach über neun Jahren entsorgt.

Masse der verwerteten Batterien in Deutschland nach Batterietyp in den Jahren 2012 und 2013 (in Tonnen) Bis ein Prozentsatz von 80 Prozent einer chemikalischen Familie zur getrennten Erfassung zusammenkommt, dauert es sogar noch länger. Bei Nickel-Metallhydrid-Akkus und Bleibatterien dauert es sieben Jahre, bei Nickel-Cadmium-Akkus über 15 Jahre. Diese Erkenntnisse decken sich in etwa mit den Ergebnissen einer Studie im Auftrag der Battery Association of Japan. Auch diese kommt zu dem Schluss, dass die Berechnungsformel für die Sammelquote weit an der Wirklichkeit vorbeigeht.

Auch die European Compliance Organization for Batteries (Eucobat) ist der Ansicht, dass die verschieden langen Lebenszyklen der Batterien beim Formulieren einer Mindestsammelquote in Betracht gezogen werden müssen. Die Interessensvertretung der europäischen Rücknahmesysteme auf EU-Ebene will zusammen mit Bebat eine Kalkulationsmethode entwickeln. Um berechnen zu können, wann genau Altbatterien „zur getrennten Erfassung zur Verfügung stehen“, bezieht diese Methodik auch die Lebenszyklen von batteriegetriebenen Geräten und sowie die Entwicklungen auf dem Batteriemarkt mit ein.

Unscharfe Definitionen

Für Eucobat-Generalsekretär Peter Binnemans stellt sich im Zusammenhang mit den Sammelquoten noch ein weiteres Problem: „Unklare Definitionen und fehlende Abgrenzungen zwischen tragbaren Gerätebatterien, Industrie- und Autobatterien lassen einen gewissen Interpretationsspielraum zu. Dadurch kommt es in einigen EU-Staaten zu realitätsfernen Sammelquoten.“

Der Branchenverband European Portable Battery Association (EPBA) drückt es in einer Studie weniger nett aus und spricht von „falschen Zahlen“, die einige Staaten an Brüssel gemeldet hätten. Daher appelliert der Eucobat-Geschäftsführer an den Kommissionsvertreter Rizo Martin, in der neuen Batterierichtlinie eindeutige Unterscheidungsmerkmale aufzuführen. Welche Formulierung geeignet wäre, gibt er ihm auch auf den Weg. Eine Gewichtsgrenze von drei Kilogramm sollte festgelegt werden, empfiehlt er. Damit könnte eine tragbare Gerätebatterie von einer Industriebatterie unterschieden werden.

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