Einsparung von CO2-Äquivalenten

Die Bundesregierung berät in dieser Woche den Entwurf eines „Aktionsprogramms Klimaschutz 2020“. Was darin fehlt, sind jedoch die Einsparpotenziale durch die Vergärung von Gülle und Mist. Dabei sind gerade diese Potenziale beträchtlich.

Vergärung bietet großes Klimaschutz-Potenzial


Die Bundesregierung diskutiert in dieser Woche über den von Bundesministerin Barbara Hendricks vorgelegten Entwurf eines „Aktionsprogramms Klimaschutz 2020“, der die wichtigsten Maßnahmen zur Erfüllung der Klimaschutzziele für das Jahr 2020 skizzieren soll. Der Entwurf sieht für alle relevanten Sektoren Treibhausgaseinsparungen vor. Doch wie der Fachverband Biogas kritisiert, ist die Vermeidung von Methanemissionen durch die Vergärung von Wirtschaftsdünger in Biogasanlagen darin nicht aufgeführt.

„Durch die Vergärung von Gülle und Mist in Biogasanlagen werden schon heute rund 1,5 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente pro Jahr eingespart“, betont Hauptgeschäftsführer Claudius da Costa Gomez. Mit entsprechenden Anreizen und Maßnahmen ließen sich mehr als sieben Millionen Tonnen einsparen. „Es ist geradezu absurd, dass dieses immense Potenzial bislang im Aktionsprogramm nicht berücksichtigt wird.“

Aufkommen verschiedener landwirtschaftlicher Reststoffarten im Zeitraum von 1999 bis 2007* (in Millionen Tonnen) „Im Interesse des Klimaschutzes sollte die Bundesregierung die Vergärung von Wirtschaftsdünger ausbauen“, fordert da Costa Gomez. Damit würde man gleich zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen, denn die Vergärung in Biogasanlagen liefere zudem noch saubere Energie aus der Region. Eine Aufnahme dieser Maßnahme im Aktionsprogramm sei daher dringend anzuraten, so der Geschäftsführer weiter.

Um die Potenziale zu heben, müssten die Rahmenbedingungen für die Vergärung von Wirtschaftsdünger entsprechend ausgestaltet werden. So sei beispielsweise die im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vorgeschriebene Verweilzeit von 150 Tagen bei der Vergärung von Gülle nur teuer, ohne einen zusätzlichen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Darüber hinaus seien die „viel zu strengen und praxisfernen Vorgaben“ in der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) für die Einsparziele kontraproduktiv.

Die Bundesregierung will den jährlichen Ausstoß von Treibhausgasen bis 2020 um 40 Prozent gegenüber 1990 reduzieren. Die bisherigen Maßnahmen zum Klimaschutz würden bis 2020 eine Reduktion von 33 bis 34 Prozent erreichen. Über das Aktionsprogramm Klimaschutz soll nun die Differenz zu den angepeilten 40 Prozent geschlossen werden.

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