Altpapiersammlung

Wende im Altpapierstreit zwischen dem Entsorger Gigler und dem Landkreis Neuburg-Schrobenhausen: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Untersagung der privaten Altpapiersammlung für rechtmäßig erklärt. Ein vorheriges Urteil zugunsten von Gigler wurde abgeändert.

VGH-Urteil: Gigler unterliegt im Altpapierstreit


Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Untersagungsverfügung des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen für rechtmäßig erklärt. Wie das Gericht gegenüber 320° mitteilt, hat der Verwaltungsgerichtshof die ursprüngliche erfolgreiche Klage des Entsorger Gigler gegen die Untersagung der privaten Altpapiersammlung abgewiesen. Gleichzeitig wurde die Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen.

Der Altpapierstreit zwischen dem Landkreis und der Firma Gigler schwelt bereits seit zehn Jahren. Gigler sammelt seit 2008 Altpapier ein. Schon damals hatte der Landkreis versucht, die private Sammlung zu verbieten, scheiterte aber in zweiter Instanz vor dem Verwaltungsgericht Ansbach.

2011 entschloss sich der Kreis, eine kommunale Papiertonne einzuführen. Infolgedessen untersagte der Landkreis der Firma Gigler die Altpapiersammlung. Der Kreis verwies auf das geänderte Kreislaufwirtschaftsgesetz, das den Kommunen ein vorrangiges Recht beim Altpapier zuspreche.

Gigler klagte daraufhin vor dem Verwaltungsgericht in München. Das Verwaltungsgericht gab Gigler im Oktober 2014 Recht, ließ aber die Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zu. Diese Möglichkeit hatte der Landkreis in Anspruch genommen.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof gab nun dem Landkreis Recht und hat die Klagen gegen die Untersagung der privaten Altpapiersammlungen, die Gigler vor dem Verwaltungsgericht München erhob, abgewiesen. Das Urteil des Verwaltungsgerichts wurde dementsprechend abgeändert. Die schriftlichen Urteilsgründe werden voraussichtlich innerhalb eines Monats vorliegen.

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