Mengenmeldung an Clearingstelle

Das Landgericht Köln hat den Systembetreiber ELS zur Unterlassung der Abgabe fehlerhafter Mengenmeldungen verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass ELS zu geringe Mengen an die Clearingstelle gemeldet hat.

Zu niedrige Mengen gemeldet: Gericht verurteilt ELS


Wie BellandVision mitteilt, hat das Landgericht Köln dem dualen System ELS untersagt, zu geringe Mengen an die Clearingstelle der dualen Systeme zu melden. Damit habe das Gericht der Klage von BellandVision vollumfänglich stattgegeben. Das Urteil wurde heute verkündet.

BellandVision hatte gegenüber dem Landgericht Köln vorgetragen und unter Beweis gestellt, dass ELS Mengenmeldungen seiner Kunden reduziert an die Clearingstelle weitergereicht hat. Laut BellandVision soll ELS die von Kunden gemeldeten Verpackungsmengen selbst analysiert und Abzüge an den dualen Mengen vorgenommen haben. Dabei habe ELS keine individuellen Informationen über die Vertriebs- und Anfallstellenstruktur des Kunden besessen.

Diesem Vortrag folgend habe das Gericht ELS zur Unterlassung der Abgabe fehlerhafter Mengenmeldungen verurteilt, erklärt BellandVision. Zur Überprüfung der Mengenmeldungen von ELS für die Leistungsjahre 2016 und 2017 sei ELS zur Offenlegung erforderlicher Informationen gegenüber einem Wirtschaftsprüfer und zur Duldung einer Überprüfung durch diesen Wirtschaftsprüfer verurteilt worden.

„Das ist ein erfreulicher Tag für alle dualen Systeme, die korrekt gemeldet und bisher für ELS mitbezahlt haben“, betont Thomas Mehl, Geschäftsführer von BellandVision. „Diese Entscheidung bestätigt unseren Standpunkt, dass von Systembetreibern vorgenommene Zuweisungen der von Kunden gemeldeten Mengen zu anderen Verpackungsarten ohne Kenntnis der individuellen Verpackungsdaten und Vertriebswege des Kunden rechtswidrig sind. Dies ist eine der Ursachen der Meldung zu geringer Mengen an die Clearingstelle, die mit dem neuen Clearingvertrag, der bisher erst von BellandVision und drei weiteren Systemen gezeichnet wurde, ab 2018 unterbunden werden soll.“

Mehr zum Thema
Landgericht München muss Lkw-Kartellprozess neu aufrollen
Recycelbar und kompostierbar: Chipstüte aus Papier
Die neue Abfall­­­verbringungsverordnung kann kommen
KI sortiert Kunststoffe für Lebensmittel­verpackungen
Verpackungsmüll: Warum bayerische Kommunen weiterhin auf das Bringsystem setzen
Zu viel Bürokratie: „Das macht manche Firmen verrückt“
So sollen die To-go-Mehrwegangebote endlich wirken
Regierung in Sachsen beschließt Förderung der Kreislaufwirtschaft
Videoüberwachung an Containern ist „schwieriges Thema“
Wertstofftonne: Karlsruher hadern mit privatem Entsorger
EU-Länder unterstützen Verpackungs­verordnung