Krise der dualen Systeme

Der Systembetreiber ELS reagiert verärgert auf den Ausstieg von drei dualen Systemen aus den bestehenden Clearing-Verträgen. Der Ausstieg sei nicht nachvollziehbar. Den drei Systemen könnte nun der Verlust der Feststellungen drohen, meint ELS.

„Zur Unzeit und ohne Not“


Nach Darstellung von ELS kam der Ausstieg der drei dualen Systeme BellandVision, DSD und Interseroh völlig überraschend. Die drei Systeme hätten die Clearing-Verträge plötzlich und ohne Vorankündigung gekündigt und zeitgleich erklärt, neue Verträge erstellt und unterschrieben zu haben, denen die anderen Systeme beitreten können.

„Der gleichzeitige Ausstieg der drei Systeme, die zusammen einen beherrschenden Marktanteil von rund 65 Prozent auf sich vereinen, erfolgt zur Unzeit und ohne Not und ist für uns nicht nachvollziehbar“, sagt Geschäftsführer Sascha Schuh. „Zum einen waren die Verhandlungen, die unter anderem Stabilisierungsmaßnahmen, eine Einbeziehung von Nichtverpackungen in die Clearingstellen-Meldungen sowie zukünftige Regelungen des Kick-Back-Verbotes (Paragraf 7.6 VerpackG) beinhalteten, auf einem guten Weg. Für die kommenden Wochen waren bereits weitere Verhandlungstermine eingeplant. Die vorzeitige Kündigung der laufenden Verhandlungen zerstört damit mutwillig die Vertrauensgrundlage unter den dualen Systemen.“

ELS weist darauf hin, dass die permanenten Anpassungen der Clearing-Verträge in den vergangenen Jahren zu einer deutlichen Stabilisierung der Lizenzmengen geführt hätten. Weitere Stabilisierungsmaßnahmen seien in der Beratung und eine konsensuale Lösung bereits weit vorangeschritten gewesen. „Insoweit lässt dieses Vorgehen den Schluss zu, dass die drei Systembetreiber mit ihren Kündigungen das Einstimmigkeitsprinzip der Clearing-Verträge umgehen wollen.“

Wie ELS betont, könnten sich die verbliebenen sieben dualen Systeme auf von allen Systembetreibern unterzeichnete und somit gültige Clearing-Verträge berufen. „Sollte sich an der jetzigen Situation nichts ändern, können BellandVision, DSD und Interseroh zum 01.01.2018 keine gültigen Clearing-Verträge vorweisen und somit weder am Mengen- noch am Nebenentgeltclearing teilnehmen. Ob für die kündigenden Systeme insoweit der Verlust der Feststellungen droht, die Grundlage für den Systembetrieb sind, wird sicherlich Gegenstand vieler Diskussionen in den nächsten Wochen sein.“

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