Entsorgung von Klärschlamm

Die geplante Düngemittelverordnung könnte die wenigen freien Verbrennungskapazitäten noch weiter verknappen. Hintergrund ist das geplante Verbot synthetischer Polymere. Klärschlamm, der bislang landwirtschaftlich verwertet wird, müsste dann verbrannt werden.

Zusätzlicher Run auf Verbrennungs-Kapazitäten?


Ohne eine Änderung bestehender Regelungen im Düngemittelrecht droht in Deutschland ab Januar 2017 ein Notstand bei der Entsorgung von Klärschlamm. Darauf verweist der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Hintergrund ist ein Passus in der Düngemittelverordnung, der den Einsatz so genannter synthetischer Polymere nur noch bis zum 31. Dezember 2016 erlaubt.

Klärschlamm, der bei der Abwasserentsorgung anfällt, kann, sofern er bestimmte Qualitätskriterien erfüllt, unter anderem als Dünger in der Landwirtschaft verwendet werden. Zur Eindickung von Klärschlamm werden so genannte synthetische Polymere benötigt. Hierfür gibt es zurzeit keine adäquaten Ersatzstoffe.

„Bleiben die geplanten gesetzlichen Vorgaben zum Verbot synthetischer Polymere bestehen, würde die landwirtschaftliche Klärschlammverwertung bereits ab 2017 vor dem Aus stehen – damit müssten kurzfristig 687.000 Tonnen Trockenmasse pro Jahr verbrannt werden“, sagte Jörg Simon, BDEW-Vizepräsident Wasser/Abwasser heute in Berlin. Es sei auch aufgrund fehlender geeigneter Verbrennungskapazitäten jedoch völlig unklar, was mit diesen zusätzlichen Mengen geschehen solle. „Die Entsorger wären de facto in vielen Fällen von einem Entsorgungsnotstand betroffen“, kritisierte Simon.

Kostensteigerung um 180 Prozent

Das Verbot bedeute zudem immense Kostensteigerungen: „Kurz- und mittelfristig ist der Zubau zusätzlicher Verbrennungskapazitäten nicht möglich. Wird die geltende Rechtslage nicht entschärft, müssen in Zukunft zusätzliche Kapazitäten zu Verbrennung errichtet werden. Dies würde die Klärschlammentsorgungskosten bei denjenigen Abwasserentsorgern, deren Klärschlamm zum Teil landwirtschaftlich verwertet wird, um etwa 180 Prozent verteuern. Diese Kosten müssten dann zum Teil auf die von den Verbrauchern zu zahlenden Abwassergebühren umgelegt werden.“

Es sei deshalb notwendig, dass das Bundeslandwirtschaftsministerium schnell eine Novellierung der Düngemittelverordnung vorlege, um eine geordnete Diskussion zur zukünftigen Verwertung von Klärschlamm in Deutschland führen zu können. „Der BDEW fordert, die Düngemittelverordnung hinsichtlich der Verwendung synthetischer Polymere anzupassen und eine Verwendung bis 2030 zuzulassen“, sagte Simon.


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