Stichwort

Die europäische Altbatterierichtlinie wurde durch das Batteriegesetz (BattG) 2009 in Deutschland in nationales Recht umgesetzt. Dieses Gesetz gilt für alle Arten von Batterien und Akkumulatoren.

Batteriegesetz


  • Das BattG beinhaltet verbindliche Ziele für die Rücknahmemenge handelsüblicher Altbatterien: 35 Prozent bis 2012 sowie 45 Prozent ab 2016. Darüber hinaus sind Beschränkungen für die Verwendung von Cadmium und Quecksilber vorgesehen.
  • Die Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet, alle anfallenden Altbatterien beim Handel oder den weiteren Rücknahmestellen abzugeben.
  • Die Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien (GRS Batterien) wurde von Batterieherstellern und dem Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) gegründet und übernimmt seit dem Inkrafttreten der Batterieverordnung im Oktober 1998 in Deutschland die unentgeltliche Batterierücknahme und –entsorgung. Zusätzlich gibt es in Deutschland drei herstellereigene Rücknahmesysteme: CCR REBAT, ÖcoReCell und ERP Deutschland.
  • Ein Melderegister für die Hersteller von Batterien und Akkus soll dafür sorgen, dass diese ihre Verantwortung bei der Rücknahme und Entsorgung ihrer Produkte wahrnehmen. Das Melderegister wird beim Umweltbundesamt geführt.

Weitere Einzelheiten können Sie direkt dem Batteriegesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 2009 entnehmen.

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