Stichwort

Die Novelle der Bioabfallverordnung ist am 1. August 2012 in Kraft getreten. Nötig wurde die Novellierung, um die Liste der geeigneten Bioabfälle an die EG-Verordnung Nr. 1069/2009 über tierische Nebenprodukte und die an die Stofflisten der Düngemittelverordnung anzupassen.

Bioabfallverordnung (BioAbfV)


Außerdem wurden die Hygienisierungsvorgaben insbesondere bei der Vergärung von Bioabfällen überarbeitet. Schließlich wurden ein einheitlicher Lieferschein eingeführt und die Dokumentations- und Nachweispflichten überarbeitet.

Die Bioabfallverordnung gibt es seit Ende 1998. Sie regelt die Verwertung von Bioabfällen. Dazu gehören umfassende Vorgaben zur Hygiene der Bioabfallkomposte und Gärrückstände. Diese dürfen nicht zur Verbreitung tierischer und pflanzlicher Krankheitserreger beitragen.

Auch für die Belastung mit Schwermetallen sind Grenzwerte festgelegt. Die Bioabfallkomposte und Gärrückstände müssen regelmäßig auf Schadstoffgehalte untersucht werden. Daneben müssen grundsätzlich auch die Aufbringungsflächen bei der erstmaligen Aufbringung von Bioabfällen auf Schadstoffgehalte untersucht werden. Eine Aufbringung von Bioabfällen auf vorbelastete Flächen ist nicht zulässig. Die Lieferanten des Bioabfalls müssen regelmäßig die Untersuchungsergebnisse bei der zuständigen Behörde vorlegen und ihre Abnehmer benennen.

Weitere Einzelheiten können Sie direkt der Novelle der Bioabfallverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 2013 entnehmen.

 

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