Altauto-Richtlinie

Eurostat hat wieder EU-weit steigende Verwertungsquoten für Altautos verkündet. Die Zahlen sehen auf dem Papier gut aus, doch an der Entsorgungswirklichkeit und an den wahren Quoten gehen sie meilenweit vorbei.

Nur Schall und Rauch?


Die überwältigende Mehrheit der europäischen Mitgliedstaaten musste im Jahr 2011 die Ziele und Quoten der EU-Altfahrzeugrichtlinie erfüllt haben. Wie aus den vor kurzem veröffentlichten Altauto-Zahlen der Europäischen Statistikbehörde Eurostat hervorgeht, haben nur noch zwei Staaten das Minimalziel von 80 Prozent Wiederverwendung und Recycling nicht erreicht, und zwar Estland und Luxemburg. Im Jahr davor waren es laut Eurostat noch vier, 2006 noch neun Länder gewesen. Selbst bei der ab 2015 geltenden 85-Prozent-Hürde für Wiederverwendung und Recycling sieht es laut Statistik gut aus: Hier liegen nur noch Estland, Frankreich und Ungarn darunter.

Grund zum Jubeln, sollte man meinen. Und zum Füßehochlegen, denn die ab 2015 geltenden höheren Verwertungsquoten scheinen für viele der EU-Staaten ein Kinderspiel zu werden. Zwischen den Zahlen der Statistiken und der Einschätzung der Brancheninsider gibt es allerdings eine augenfällige Diskrepanz. Denn aus der Sicht von Autoverwertern und Wissenschaftlern sieht es nicht so rosig aus. Nicht nur deutsche Entsorgerorganisationen begegnen seit Jahren schon den Zahlen aus Brüssel mit Skepsis. Auch die Autoren einer Studie des österreichischen Umweltbundesamtes zweifeln den Wert dieser Zahlen an. In der im Auftrag des Europäischen Parlaments erstellten Studie „End of life vehicles: Legal aspects, national practices and recommendations for future successful approach“ haben die Autoren einige Schwachstellen in der EU-Richtlinie selber ausgemacht.

So fehlen in der Direktive beispielsweise verbindliche Vorschriften, was genau unter „Recycling“, unter „Zurückgewinnung“ oder unter „Entsorgung“ zu verstehen ist. Darüber hinaus herrscht noch nicht einmal Einigkeit in der Auslegung des in der EU-Direktive verwendeten schwammigen Begriffs „End-of-Life Vehicle“. Von Staat zu Staat verläuft die Trennlinie zwischen Gebrauchtwagen und Altfahrzeug demnach völlig unterschiedlich. Als Folge seien die von den einzelnen Ländern an Brüssel gemeldeten Recycling- und Rückgewinnungsquoten nicht miteinander vergleichbar und könnten sogar überschätzt sein. Das heißt nichts anderes, als dass die Eurostat-Daten mit Vorsicht zu genießen sind.

Großen Handlungsbedarf sehen die Umweltbundesamt-Experten ferner beim illegalen Export von ausgedienten Autos. Diese würden oftmals in Drittländer verbracht und dort unter Umständen unsachgemäß behandelt oder verwendet. Und das sind keine Einzelfälle. Die Autoren haben festgestellt, dass in etlichen EU-Mitgliedsstaaten eine große Lücke zwischen der Zahl der abgemeldeten Fahrzeuge und der offiziell, sprich bei zertifizierten Betrieben verwerteten Fahrzeuge klafft. In der Studie ist diese Lücke über 50 Prozent groß. In diesen Staaten gebe es keine detaillierten Angaben über die tatsächliche Verwendung von jedem zweiten abgemeldeten Fahrzeug. Anders ausgedrückt weiß niemand, was mit diesen Fahrzeugen geschieht beziehungsweise in welchen dunklen Kanälen sie verschwinden.

Selbst in Deutschland, das laut Bundesumweltamt (BMU) bei der Erfüllung der vorgegebenen Quoten für Wiederverwendung und Verwertung „im europäischen Vergleich eine Spitzenposition einnimmt“, steht hinter mehr als 43 Prozent der endgültig stillgelegten Pkw ein Fragezeichen. Zwar beziffern BMU und Umweltbundesamt (UBA) in ihrem Bericht an Brüssel die Verwertungsquote für das Jahr 2011 auf 93,4 Prozent – werden die zwischengelagerten Altautos, die durch die Abwrackprämie 2009 angefallen sind, miteinberechnet, ergibt sich gar eine Quote von stolzen 108,2 Prozent. Beim Verbleib der insgesamt 3,1 Millionen endgültig stillgelegten Pkw in Deutschland steht hinter der Angabe „Sonstige“, worunter „statistisch nicht erfasste Exporte, Diebstahl oder Nutzung auf nicht-öffentlichem Gelände“ subsummiert werden, die Zahl von 1,34 Millionen Pkw, die anscheinend auf Nimmerwiedersehen verschwinden.

Dass Altfahrzeuge unter dem Etikett „Gebrauchtwagen“ im Ausland in völlig ungeklärte Entsorgungswege verschwinden, wird zusätzlich durch fehlende konsequente Kontrollen begünstigt. Mit dem Verwertungsnachweis gäbe es im Prinzip ein funktionierendes gesetzliches Instrument. Derartige Nachweise müssen seit jeher bei der endgültigen Stilllegung von Altautos den Straßenverkehrsbehörden vorgelegt werden. Allerdings, darauf weisen Recyclingverbände wie die BDSV und der bvse seit Jahren hin, würden sich die Behörden allzu häufig mit der Erklärung zufriedengeben, dass das Auto als Gebrauchtwagen weiterveräußert worden sei. Mit dem Hinweis darauf, dass sie nicht für den Vollzug des Umweltrechts zuständig seien, ziehen sich laut Verbänden die zuständigen Straßenverkehrsbehörden aus ihrer Verantwortung und fordern den Verwertungsnachweis nicht ein. Einzige Ausnahme war bisher das Jahr 2009: Wer als Besitzer eines Altautos vom Geldregen der Abwrackprämie profitieren wollte, musste einen ordnungsgemäßen Verwertungsnachweis und den Fahrzeugbrief abgeben.

Wie immer, wenn es noch (Er-)Klärungsbedarf in einer EU-Richtlinie und damit verbunden Unsicherheiten gibt, wurde ein sogenannter „Anlaufstellen-Leitfaden“ erstellt. Die Leitlinien zur Verbringung von Altfahrzeugen aus dem Jahr 2011 trägt die Nummer 9 und will Behörden, Exporteuren, Vertreibern und Besitzern von Gebrauchtfahrzeugen Hilfestellung bei der Trennung zwischen Gebrauchtwagen und Altautos geben. Unter anderem listet der Leitfaden Indikatoren auf, die für die Einstufung eines Gebrauchtfahrzeugs als Abfall, der nicht exportiert werden darf, wichtig sein können. Diese Spielregeln für alle Beteiligten sind allerdings nicht verbindlich.

Aber auch der beste Leitfaden kann nichts daran ändern, dass Autos in diffusen Hinterhofwerkstätten verschwinden oder in der Statistik als Verbleib unbekannt auftauchen und nicht bei einem zertifizierten Verwerter landen. Da muss schon der Gesetzgeber aktiv werden. Allerdings wird sich solange nichts ändern, bis UBA und BMU nicht ihre rosarote Brille absetzen und erkennen, dass es in der Praxis doch nicht so gut läuft, wie die Zahlen glauben machen.

Mehr zum Thema
Recycelbar und kompostierbar: Chipstüte aus Papier
Pyrum erzielt 1,1 Millionen Euro Umsatz – und 9,6 Millionen Euro Verlust
Fragen und Antworten zum PET-Markt in Europa
Wie sich Lederreste upcyceln lassen
Institute senken Konjunkturprognose – Nur noch Miniwachstum
Erster technischer Leitfaden zum EU-Batteriepass
Recycling von Solarmodulen: Jetzt auch für Silber
Die neue Abfall­­­verbringungsverordnung kann kommen
KI sortiert Kunststoffe für Lebensmittel­verpackungen
Nur ein Prozent der Bauabfälle in NRW gehen in den Hochbau
Northvolt startet Bau der Batteriefabrik in Heide
Erstes deutsches Unternehmen für Schiffsrecycling