Kritik von Verbänden

KAS-25 heißt der neue Aufreger in der Entsorgungswirtschaft. Dahinter verbirgt sich ein Leitfaden für die Einstufung von Abfällen gemäß Störfallverordnung. Den Unternehmen drohen immense Kosten und strenge Auflagen.

„Praxisfern und unzumutbar“


Das Urteil, das Recyclingverbände über den Leitfaden „KAS-25“ fällen, ist vernichtend. Die inhaltlichen Vorgaben seien praxisfern, außerdem enthalte der Leitfaden zahlreiche inhaltliche Fehler. Darüber hinaus fehle es an Systematik, Nachvollziehbarkeit und Praktikabilität.

Worum es hier geht, ist ein neuer Leitfaden, den die Kommission für Anlagensicherheit (KAS) erstellt hat. Das Schriftstück soll in Genehmigungsverfahren oder im Rahmen der behördlichen Überwachung bei der Entscheidung helfen, ob eine Anlage oder ein Betrieb aufgrund der vorhandenen Abfälle unter den Geltungsbereich der Störfall-Verordnung (12. BImSchV) fällt. Abfälle mit einem  gefährlichen  Abfallschlüssel  werden hierfür den Stoffkategorien der Störfall-Verordnung zugeordnet. Von dieser Entscheidung ist dann abhängig, welche Pflichten der jeweilige Betreiber zu erfüllen hat.

Die Recyclingverbände befürchten, dass Recyclingbetriebe zu Störfallbetrieben umdeklariert  und mit immensen Kosten und erheblichen Auflagen belastet werden. Der KAS-Leitfaden verursache darüber hinaus unübersehbare planungsrechtliche Folgen für bestehende wie auch für künftig geplante Anlagen, heißt es in der gemeinsamen Mitteilung.

Außerdem warnen die Verbände vor erneuten Belastungen für die betroffenen Unternehmen. Die Anforderungen, die im Leitfaden an die Unternehmen gestellt werden, seien sachlich nicht gerechtfertigt und nur mit unzumutbarem Aufwand oder auch gar nicht zu erfüllen. Infolgedessen bestehe die Gefahr, dass die Betriebe die  jeweiligen  Abfallschlüssel  aus  ihrem  Annahmekatalog  streichen werden. Dadurch könnte es zu Entsorgungsengpässen bei den betroffenen Abfällen kommen.

Abgesehen von der inhaltlichen Kritik bezweifeln die Interessenvertreter, dass die Kommission für Anlagensicherheit, die zum Bundesumweltministerium gehört und den Leitfaden erstellt hat, überhaupt dafür zuständig ist. Sie fordern deshalb das BMU auf, die Nichtigkeit des Beschlusses festzustellen.

Die Mitteilung  haben die Verbände BDE, bvse und VDM sowie der Altholzverband BAV, der Altölverband BVA, der Verband Baustoff Recycling Bayern und der Verband der Deutschen Holzwerkindustrie VHI verfasst. Sie betonen, dass der KAS-Leitfaden nur einen empfehlenden Charakter hat und rechtlich nicht bindend ist. Aber dennoch würden die  Behörden  vor  Ort  strikt nach den gelisteten Abfallschlüsselnummern des KAS-Leitfadens handeln.

Im Leitfaden selbst heißt es, das Dokument sei das erste, das sich systematisch der Fragestellung der Zuordnung von Abfallschlüsseln des Europäischen Abfallkatalogs und der AVV zu den Stoffkategorien der Störfall-Verordnung widmet. Zu seiner Weiterentwicklung seien Genehmigungs- und Überwachungsbehörden, Antragsteller und Betreiber, Gutachter, Umweltverbände, Bürgerinitiativen und lokal Betroffene eingeladen, ihre Erfahrungen der KAS mitzuteilen.

Mehr zum Thema
Gericht: Permanenttragetaschen sind lizenzpflichtige Verpackungen
Illegale Entsorgung: Berlin erhöht Bußgelder drastisch
Das Wichtigste zum geplanten Sondervermögen
Pharmaunternehmen klagen gegen Abwasserrichtlinie
Deutsche Kleiderstiftung: „Wir sind auf dem richtigen Weg“