Stichwort

Wo in der Wertschöpfungskette ist der Punkt erreicht, an dem aus Abfall ein Produkt wird? Wenn es um die Kriterien für ein vorzeitiges Abfallende geht, spielt das Joint Research Center eine der Hauptrollen.

Abfallende-Verordnungen


Am vorzeitigen Abfallende hängen große Erwartungen. Vor allem wirtschaftlicher Art, denn ein „Produkt“ habe ein besseres Image als „Abfall“ und verkaufe sich dadurch besser, wird der EU-Umweltkommissar Janez Potoċnik nicht müde zu betonen. Unter Umständen könne der Recycler sogar höhere Preise erzielen. Zudem würden Exporte vereinfacht und auch Genehmigungen für Lagerungen, Transporte und Anlagen seien einfacher zu bekommen.

Allerdings sind für Unternehmen der Altpapierbranche direkte Vorteile durch ein vorzeitiges Abfallende nicht in allen Fällen gegeben. Altpapierentsorger scheuen vor allem den zusätzlichen bürokratischen Aufwand sowie den finanziellen und gegebenenfalls technischen Mehraufwand, schildert bvse-Geschäftsführer Thomas Braun. Demgegenüber stehen mögliche Vorteile aus dem Produktstatus bei der grenzüberschreitenden Altpapierverbringung. „Die Unternehmen müssen daher klug abwägen, ob für sie eine Vermarktung von Altpapier als Produkt ein tragfähiges Modell für die Zukunft darstellt“, rät Braun den Unternehmen.

Es war die im Jahr 2008 novellierte Abfallrichtlinie, und hier besonders der Artikel 6 bezüglich Ende der Abfalleigenschaft, die Tor und Tür für die Diskussionen um Abfallende-Verordnungen überhaupt erst weit aufgestoßen hat. Demnach sind

1) bestimmte festgelegte Abfälle nicht mehr als Abfälle […] anzusehen, wenn sie ein Verwertungsverfahren, wozu auch ein Recyclingverfahren zu rechnen ist, durchlaufen haben und spezifische Kriterien erfüllen, die gemäß den folgenden Bedingungen festzulegen sind:

a) Der Stoff oder Gegenstand wird gemeinhin für bestimmte Zwecke verwendet,

b) es besteht ein Markt für diesen Stoff oder Gegenstand oder eine Nachfrage danach,

c) der Stoff oder Gegenstand erfüllt die technischen Anforderungen für die bestimmten Zwecke und genügt den bestehenden Rechtsvorschriften und Normen für Erzeugnisse und

d) die Verwendung des Stoffs oder Gegenstands führt insgesamt nicht zu schädlichen Umwelt- oder Gesundheitsfolgen.

Die Kriterien enthalten erforderlichenfalls Grenzwerte für Schadstoffe und tragen möglichen nachteiligen Umweltauswirkungen des Stoffes oder Gegenstands Rechnung.

(2) […] Spezielle Kriterien für das Ende der Abfalleigenschaft sind unter anderem mindestens für körniges Gesteinsmaterial, Papier, Glas, Metall, Reifen und Textilien in Betracht zu ziehen.

 

Alle Fäden beim Gesetzgebungsprozedere laufen zunächst beim Joint Research Center (JRC) zusammen. Diese Gemeinsame Forschungsstelle ist eine der Generaldirektionen der Europäischen Kommission und dem Kommissar für Wissenschaft und Forschung zugeordnet. Das JRC erarbeitet Vorschläge für Abfallendekriterien für bestimmte Abfallströme mit der Unterstützung von Experten aus der ganzen EU. Dabei lädt das am JRC angesiedelte Institut für technologische Zukunftsforschung, das Institute for Prospective Technological Studies (IPTS), Vertreter von Industrie und Behörden aus allen 27 EU-Mitgliedsstaaten zu einer Reihe von Gesprächsrunden ein. Dazu gesellen sich noch Vertreter der Generaldirektion Umwelt und beteiligte Unternehmen.

Die Ergebnisse dieser Debatten werden in einem Bericht festgehalten, der als technisch-wissenschaftliche Grundlage für den jeweiligen Abfallstrom dient. Auf dieser Basis können dann Entwürfe für Abfallende-Verordnungen für bestimmte Abfallarten formuliert werden. Zu diesen Entwürfen können dann wieder die EU-Staaten samt zuständiger Behörden und betroffenen Industriezweigen Stellung nehmen. Die EU-Kommission erarbeitet daraufhin einen Vorschlag mit Kriterien für ein vorzeitiges Abfallende, der in der Folge vom EU-Parlament abgesegnet werden muss.

Danach kann die Abfallende-Verordnung für den betreffenden Massenstrom verabschiedet werden. Dadurch werden die Altstoffe aus dem Abfallregime herausgelöst und können als Produkt gehandelt werden.

Bislang wurden Verordnungen mit Abfallendekriterien für Eisen-, Stahl- und Aluminiumschrott, für Glas und Kupferschrott verabschiedet. Ähnlich wie bei der Abfallende-Verordnung für Altpapier gab es auch bei der für Altkunststoffe einen Sinneswandel. Die Branche hat lange Zeit das Abfallende begrüßt, der Entwurf eines Abschlussberichts, den das IPTS der Gemeinsamen Forschungsstelle der Kommission in Sevilla vorgelegt hat, hat allerdings für Unmut gesorgt.

In Aussicht stehen des Weiteren Abfallende-Verordnungen für Kompost und Gärrückstände, Baurestmassen und Ersatzbrennstoffe.

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