Worauf es ankommt und was Sie tun können

Kaum eine Woche vergeht, ohne dass es bei einem Entsorgungsbetrieb brennt. Wie können Sie unter organisatorischen, baulichen und anlagentechnischen Aspekten vorbeugen? Hier einige Tipps von einem Experten.

Brandschutz für Entsorgungsfirmen


Die Fälle von Lithium-Batterien, die sich selbst entzündet haben, sind berühmt-berüchtigt. Mal fackelt eine Abfallsammelstelle ab, mal eine ganze Produktionshalle. Schützen kann man sich dagegen mit einer Feuerversicherung, doch das ist oftmals leichter gesagt als getan.

Feuerversicherungen gibt es zwar genug, aber nicht für Entsorgungsbetriebe. Immer mehr Versicherer lehnten ein Engagement aus grundsätzlichen Überlegungen ab, erklärte Holger Keller, Versicherungsexperte der Assecuradeur GmbH, auf dem bvse-Schrottforum im vergangenen Jahr. In der Folge steigen die Prämien zur Feuerversicherung stetig an. Inzwischen beinhalten die Angebote zur Feuerversicherung regelmäßig eine Selbstbeteiligung – „überwiegend in Höhe von 25.000 bis 125.000 Euro“, erklärte Keller.

Versicherungen, die Entsorgungsbetriebe noch versichern, seien die Gothaer, AXA, Hübener und HDI. Voraussetzung sei jedoch ein „ausreichender“ Brandschutz. Generell lässt sich ein vorbeugender Brandschutz unter organisatorischen/betrieblichen Aspekten sowie unter baulichen und anlagentechnischen Erwägungen installieren. Für den organisatorischen Brandschutz sind laut Keller folgende Maßnahmen geeignet:

  • Verpflichtung eines Brandschutzbeauftragten (unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter und gesetzlicher Vorgaben)
  • Brandschutzordnung (Teil A, B und C)
  • Brandschutzpläne, Alarmpläne, Feuerwehrpläne
  • Verhalten im Brandfall (Unterweisung der Mitarbeiter); Brandschutzübungen
  • Sicherheitsanweisungen bei feuergefährlichen Arbeiten
  • Ordnung und Sauberkeit (verbindliche Reinigungspläne)
  • Wartung und Instandhaltung (Verbindliche Intervalle und Maßnahmen)
  • Definierung betrieblicher Brand- und Explosionsgefahren
  • Blitz- und Überspannungsschutz
  • Schutz gegen Brandstiftung

Hinzu kommen Maßnahmen zum baulichen Brandschutz wie die Einhaltung von Abständen zu Gebäuden, die Installation von Brandabschnitten, Brandwänden, Brandabschottungen und die Auswahl von geeigneten Baustoffen bei Neu- oder Umbauten.

Schließlich sind Keller zufolge auch anlagentechnische Maßnahmen zu beachten:

  • Brandmeldeanlagen
  • Löschwasserversorgung
  • Automatische Feuerlöschanlagen
  • Brandbekämpfungseinrichtungen (Ausrüstung mit Feuerlöschern nach VdS-Richtlinie)
  • Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
  • Schlüsseldepot

Mit diesen Maßnahmen lässt sich vorbeugen, aber eine Feuerversicherung hat man damit noch nicht abgeschlossen. Damit Versicherer das spezifische Risiko bei Entsorgungsunternehmen versichern, müssen in der Regel folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Keine Anlagerungen von brennbaren Materialien im Freien im Abstand von weniger als 10 Meter zu Gebäudeaußenseiten und (teilweise) von weniger als 5 Meter zu Einfriedungen
  • Vollständige Einfriedung des Betriebsgrundstückes, 2 Meter hoch zzgl. Übersteigsicherung
  • Jährliche Revision der elektrischen Anlagen durch einen VdS-anerkannten Sachverständigen
  • Ausleuchtung des Betriebsgrundstückes
  • Brandmeldeanlagen (VdS) mit Aufschaltung auf Clearingstelle / Feuerwehr ab einer Betriebsgröße von rund 800 m²
  • Löschanlagen ab einer bestimmten Betriebsgröße
  • Nachweis der vorhandenen Löschwasserversorgung
  • Schutz einer eventuell vorhandenen Staubabsaugung und Filteranlage (Explosionsschutzdokument)
  • Schutz der Beleuchtungskörper
  • Rauchverbot (Kennzeichnung, Raucherbereiche)
  • Anlagen vor Betriebsschluss soweit als möglich leerfahren
  • Abstellfläche fahrbare Arbeitsmaschinen außerhalb der Betriebszeiten

Darüber hinaus kann jedes Unternehmen individuelle Maßnahmen ergreifen, um die Entstehung von Bränden zu vermeiden, betont Versicherungsexperte Keller. Zum einen über die Beurteilung des Brandverhaltens der vorhandenen Materialien, zum anderen aber auch über Ordnung und Sauberkeit auf den Plätzen und in den Hallen. Empfehlenswert seien auch Zutrittskontrollen, Kontrollgänge nach Betriebsschluss, das Abschalten des Stroms sowie regelmäßige Personalschulungen.

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