EEG-Reform

Die Bundesregierung hat ihre Pläne zur Reform des Erneuerbaren-Energie-Gesetz gestern verabschiedet. Die Stadtwerke begrüßen die Stoßrichtung, fordern aber eine frühere Einführung marktwirtschaftlicher Elemente.

Stadtwerke begrüßen Pläne der Bundesregierung


„Die deutschen Stadtwerke begrüßen das Tempo der Behandlung sowie die Stoßrichtung der Reformvorschläge ausdrücklich“, erklärte Hans-Joachim Reck, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU). Auf Zustimmung des Verbands stoßen sowohl die Aussagen zur Marktintegration der erneuerbaren Energien durch Direktvermarktung als auch die Stärkung wettbewerblicher Elemente bei der Bestimmung der Förderhöhe. Dies sei ein wesentlicher Schritt, die Förderung erneuerbarer Energien neu zu ordnen.

„Wir haben immer eine stärkere Marktintegration der erneuerbaren Energien sowie mehr Wettbewerb in diesem Segment der Energieerzeugung gefordert“, erklärte Reck. Zu spät komme aber die wettbewerbliche Ermittlung der Förderhöhe ab 2017. Hier wäre eine frühere Einführung marktwirtschaftlicher Elemente deutlich besser.

Der Verband verweist auf eine aktuelle Umfrage des VKU unter seinen Mitgliedern. Demnach vertreten 87 Prozent der Stadtwerke die Meinung, dass die Systematik der Förderung von erneuerbaren Energien nicht nur marginal angepasst werden, sondern grundlegend geändert werden muss. Die Direktvermarktung sollte nach Ansicht von 53 Prozent verpflichtend werden.

89 Prozent sind darüber hinaus der Meinung, dass die Betreiber von EE-Anlagen einen stärkeren Beitrag zur Systemverantwortung leisten müssen. Betreiber erneuerbarer Energien werden derzeit nur über die Netzentgelte für ihren Verbrauch an den Netzkosten beteiligt. Nach Ansicht von 74 Prozent der Mitglieder muss sich das ändern. Sie schlagen vor, dass sich die Erneuerbaren Energien gemäß ihrer Anschlussleistung an der Finanzierung der Netze beteiligen müssen.

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