Streit um biologisch abbaubare Plastiktüten

Die Deutsche Umwelthilfe hatte behauptet, dass die aus Polymilchsäure (PLA) bestehenden Bio-Tragetaschen überwiegend nicht biologisch abbaubar sind. Hersteller hatten dagegen geklagt - sind aber vor Gericht unterlegen.

Deutsche Umwelthilfe siegt vor Gericht


Im Rechtsstreit zwischen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und den Plastiktüten-Herstellern Victor Güthoff & Partner GmbH und der Ruppiner Papier- und Folienwerke GmbH ging es um angebliche Falschaussagen der DUH zu biologisch abbaubaren Plastiktüten. Die Umweltorganisation hatte im April 2012 behauptet, dass die aus Polymilchsäure (PLA) bestehenden Bio-Tragetaschen nach einer eigenen Umfrage unter deutschen Kompostierungsanlagen zu den dort herrschenden Bedingungen weit überwiegend nicht biologisch abbaubar waren. Dagegen hatten die beiden Hersteller vor dem Landgericht Köln geklagt. Die DUH und ihr Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch sollten Schadenersatz in Höhe von mehr als 2,7 Millionen Euro zahlen.

Die Richter haben jedoch die Klage abgewiesen (Az 28 O 116/13). Die Richter hätten der DUH umfassend Recht gegeben, teilt die Deutsche Umwelthilfe mit. Der Umweltverband hatte im Jahr 2012 auf die Werbung für Tragetaschen aus einem biologisch abbaubarem Kunststoff (PLA) hingewiesen und die drei Handelsketten Aldi Nord, Aldi Süd und Rewe wegen der dadurch praktizierten Verbrauchertäuschung abgemahnt.

Laut DUH verkauften alle drei Unternehmen Tüten der Victor Güthoff & Partner GmbH. Entgegen dem auf den Tüten vermittelten Eindruck von Nachhaltigkeit seien die Bioplastiktüten weder umweltfreundlicher als herkömmliche Plastiktüten noch werden sie nach der durch die DUH durchgeführten Umfrage in deutschen Kompostierungsanlagen regelmäßig kompostiert, betonte der Verband. Aldi Nord, Aldi Süd und Rewe erklärten daraufhin gegenüber der DUH, ihre biologisch abbaubaren Plastiktüten nicht mehr als „100 Prozent kompostierbar“ zu bewerben und diese aus dem Sortiment nahmen.

Das Material zur Herstellung der Bioplastiktüten lieferte BASF. Der Chemiekonzern gab nach der Abmahnung durch die DUH ein Gutachten zum Umgang mit Produkten aus diesem Material in Auftrag. Dieses hätte jedoch die Zweifel an der tatsächlichen Kompostierung der Bioplastiktüten nicht widerlegen können, so der Umweltverband.

Das am 15. Januar 2014 verkündete Urteil des Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig.

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