Referentenentwurf zum ElektroG

Als Schritt in die richtige Richtung wertet der Entsorgerverband BDE den Referentenwurf zum ElektroG. In einigen Punkten fordert der Verband noch mehr Mut zu ehrgeizigeren Regelungen. Kritisch sieht er unter anderem den Vollzug.

Verhaltene Zustimmung vom BDE


Auf Zustimmung des BDE stößt vor allem die Meldepflicht für die durch die Kommunen optierten Mengen. „Damit wird klar geregelt, dass derjenige, der Mengen erfasst, diese in jedem Fall an die Stiftung Elektroaltgeräte melden muss“, erklärte BDE-Präsident Peter Kurth. „So kann ein hohes Maß an Transparenz bei der Erfassung dieses Mengenstroms erreicht werden.“

Quelle: BDE
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Zielsetzung eines novellierten ElektroG müsse sein, möglichst größere Mengen einem hochwertigen Recycling in zertifizierten Erstbehandlungsanlagen zuzuführen, stellte Kurth klar. Der BDE hofft deshalb, dass Bundestag und Bundesrat in einigen Punkten noch mutigere Regelungen finden werden.

Kritisch sieht der BDE unter anderem, dass der Zeitraum, für den Kommunen sich zur Selbstvermarktung von Elektroaltgeräten verpflichten, von einem auf drei Jahre ausgedehnt werden soll. „Für die Elektro-Recycler würde eine Vertragslaufzeit über drei Jahre bedeuten, dem Risiko hoher Rohstoffpreisschwankungen ausgesetzt zu sein“, so Kurth. Der Vorteil gewonnener Planungssicherheit bei der Stiftung Elektroaltgeräte würde über einen sehr langen Zeitraum von den Recyclern geschultert. „Die 3-Jahresfrist ist nur akzeptabel, wenn Preisanpassungen anhand eines Rohstoffpreisindex ermöglicht würden“, sagte der BDE-Präsident.

Betriebsgenehmigung nur, wenn Markblatt 31 erfüllt wird

Auf grundsätzliche Zustimmung des BDE stößt die Neuregelung, Elektrogeräte auch über den Einzelhandel zu erfassen. Der Verband befürchtet allerdings, dass aufgrund der Vielzahl der Erfassungsstellen Schlupflöcher entstehen, durch die erhebliche Mengen einem qualitativ hochwertigen Recycling entzogen werden. Deshalb müsste sichergestellt werden, dass nachweisbar alle Mengen zur Erstbehandlung in zertifizierte Anlagen gebracht werden.

Darüber hinaus sollte festgelegt werden, welche Standards eine Erstbehandlungsanlage zu erfüllen hat. Der BDE verweist auf das Merkblatt M31 der Bund-/Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA), in dem präzise Anforderungen zu allen wichtigen Aspekten der Erfassung und Aufbereitung von Altgeräten geregelt seien. Künftig sollte nur derjenige eine Betriebsgenehmigung zur Erfassung und Aufbereitung erhalten, der die Anforderungen des LAGA-Merkblattes M31 erfülle, so der Verband. Damit werde sichergestellt, dass Stoffströme künftig nur noch über qualifizierte Erfassungsstellen und Aufbereitungsanlagen gesteuert werden.

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