Referentenentwurf zum ElektroG

Eine Erfassung für kleine Elektrogräte über den Handel würde ein komplexes Parallelsystem aufbauen, warnt der Kommunalverband VKU. Dafür gebe es weder ökonomische noch ökologische Gründe. Kritisch sieht der Verband auch die neuen Regeln zur Optierung.

VKU warnt vor Erfassung durch Handel


In einer heute veröffentlichten Stellungnahme fordert der VKU, die einheitliche kommunale Sammlung von Elektroaltgeräten beizubehalten. „Die Kommunen haben verlässliche Strukturen für die getrennte Sammlung von Elektro- und Elektronikaltgeräten deutschlandweit geschaffen und die Bürger erfolgreich zur Getrenntsammlung motiviert“, erklärt der Verband. Im Referentenentwurf ist geregelt, dass der Handel Elektro-Altgeräte, die kleiner als 25 Zentimeter sind, zurücknehmen muss. Voraussetzung ist, dass die Verkaufsfläche von Elektronik-Geräten größer als 400 Quadratmeter ist.

Der VKU warnt, dass die Erfassung über den Handel zu einem komplexen Parallelsystem führen würde. Kritisch sieht der Verband auch die Änderungen der Optierungsregeln, wie etwa eine erhöhte Mindestdauer des Optierungszeitraums oder die Verlängerung der Anzeigefrist. Diese Regelungen müsse der VKU aber noch im Einzelnen analysieren.

Als nicht akzeptabel wertet der Kommunalverband die Einführung eines zusätzlichen Gebührentatbestandes zu Lasten der Kommunen. Zur Begründung heißt es, dass die Stiftung Elektro-Altgeräte Register (ear) die Produktverantwortung der Hersteller umsetzen müsse und im Falle der Optierung allein die Kommunen für die weitere Verwertung der Altgeräte verantwortlich seien.

Stärkere haushaltsnahe Sammlung

Wie es weiter heißt, seien die kommunalen Unternehmen entschlossen, die neuen Sammelziele aus dem ElektroG einzuhalten. Hierfür werde in zahlreichen Kommunen die haushaltsnahe Sammlung von Elektroaltgeräten ausgeweitet. Beispiele sind laut VKU die Sammlung in Depotcontainern und Wertstoffinseln auf öffentlichem Straßenland oder die Kooperation zwischen Kommunen und Baumärkten, bei denen Elektroaltgeräte abgegeben werden können.

Der VKU plant nun, in Kürze seine Mitgliedsunternehmen zu den Reglungen des Referentenentwurfs zu befragen. Somit soll überprüft werden, inwieweit die Regelungsvorschläge praktikabel und angemessen sind.

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