Referentenentwurf zum ElektroG
Deutlichen Zuspruch bekommt die geplante ElektroG-Novelle vom bvse. Der Referentenentwurf sei eine „sehr gute“ Ausgangsbasis für die weitere Gesetzesberatung. Kritisch sieht der Verband die Ausweitung des Optierungszeitraums.
bvse begrüßt Rücknahme durch Handel
Die geplante Ausweitung des Optierungszeitraums auf drei Jahre würde bedeuten, dass die finanziellen Risiken längerfristiger Verträge auf die Kommunen und die Entsorgungswirtschaft übertragen werden, während die Stiftung Elektro-Altgeräte Register ear Nutznießer dieser Regelung sei, weil sie mehr Planungssicherheit bekäme. Das sei nicht hinnehmbar, kritisiert der bvse.
Auf Zustimmung stoßen hingegen die anderen geplanten Regelungen. So begrüßt der Verband die Meldepflicht für Container in der Eigenvermarktung als logischen Schritt zu mehr Datentransparenz. Der bvse würdigt darüber hinaus die „erkennbaren Bemühungen“, den illegalen Export zu bekämpfen. Dazu gehört, dass der Exporteur von gebrauchten Elektrogeräten nachweisen muss, dass diese Geräte tatsächlich gebrauchstüchtig sind.
Als „absolut positiv“ wertet der Verband, dass der Handel zur Rücknahme von Elektrokleingeräten verpflichtet werden soll. „Das ist eine bürgernahe Erfassungsstruktur, die einen wichtigen Beitrag dazu leisten kann, die so genannten Elektrokleingeräte aus dem Restabfall herauszubekommen und einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung zuzuführen“, sagt bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock. Allerdings müsse auch darauf geachtet werden, dass der Handel in das Monitoring eingebunden wird. Lediglich solche Betriebe, die nach dem ElektroG zertifiziert sind, dürften mit der Verwertung beauftragt werden.
Wie der bvse hervorhebt, würden bislang geschätzte 500.000 Tonnen Elektro-Altgeräte nicht verwertet. Entweder weil sie in der Restmülltonne landen, illegal exportiert oder in den Privathaushalten gehortet werden. „Es muss also mehr getan werden, damit diese Materialströme in den zertifizierten Aufbereitungsanlagen ankommen“, so der Verband. Die gegenwärtige Erfassungs- und Sammlungsstruktur sei weder bürgernah noch flexibel.