Reaktion auf mangelhafte Recyclingfortschritte

Durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz ist das Recycling ins Stocken geraten. Das BMUB prüft intern Korrekturmaßnahmen. Auch das Wertstoffgesetz steht auf dem Prüfstand. Die Rede ist nun von einer „Wertstoffregelung“. Wie diese gesetzlich eingebettet wird, ist offen.

BMUB erwägt Mindestpreise für Verbrennung


Das Bundesumweltministerium (BMUB) sorgt sich um die Auswirkungen niedriger Abfallverbrennungspreise. Bei derzeitigen Spotmarktpreisen von 35 bis 45 Euro pro Tonne verschwinden die Anreize für das Recycling, sagte BMUB-Referatsleiter Andreas Jaron heute auf dem bvse-Branchenforum für Ersatzbrennstoffe in Mainz. Deshalb stelle das BMUB intern diverse Überlegungen an, um der Sogwirkung niedriger Verbrennungspreise entgegenzuwirken.

Allerdings dämpfte Jaron allzu große Erwartungen. Das Bundeswirtschaftsministerium würde einer Regelung zu Mindestpreisen vermutlich nicht zustimmen, sagte er. Außerdem weiß auch er, dass die Kommunen in Deutschland eine starke Position einnehmen. Der Widerstand wäre vorprogrammiert.

Jaron machte deutlich, dass er die Müllverbrennung für unverzichtbar hält. „Wir brauchen die Müllverbrennung, aber wir brauchen sie zu höheren Preisen.“ Das Szenario aus der Öko-Studie zum radikalen Abbau von Müllverbrennungsanlagen im Rahmen der Energiewende nannte er unrealistisch. Zum einen, weil es immer Abfälle geben wird, die verbrannt werden müssen. Und zum anderen, weil man die Kommunen nur schwer davon überzeugen dürfte, auf ihr Geschäft zu verzichten.

Auch eine Abgabe, wie sie zuletzt der bvse vorgeschlagen hat, hält er nicht für den richtigen Weg. Der bvse hatte vergangene Woche gefordert, eine Abgabe auf die Abfallverbrennung zu erheben und mit den Einnahmen die Stilllegung von Verbrennungsanlagen zu finanzieren. „Wir wollen keine Abgabe, wir wollen es dem Markt überlassen“, sagte Jaron. Doch wenn der Markt nicht funktioniere, müsse man sich etwas anderes überlegen. Eine Abgabe komme für ihn aber nicht in Frage. Außerdem würde das Kartellamt vermutlich einer Fondslösung widersprechen.

Wertstoffregelung statt Wertstoffgesetz?

Jaron skizzierte darüber hinaus die grobe Linie des BMUB für die laufende Legislaturperiode. Zwar gebe es noch keine klaren politischen Signale bezüglich dessen, was auf die Recyclingwirtschaft zukommt, doch die grundlegenden umweltpolitischen Ziele würden sich nicht ändern. Eine „Wertstoffregelung“ werde es geben, sagte er, doch ob es auch ein Wertstoffgesetz werden wird, stehe noch nicht fest. Bislang hieß es stets, Bundesumweltministerin Barbara Hendricks wolle das Wertstoffgesetz in der zweiten Jahreshälfte auf den Weg bringen. Das ist demnach nicht mehr gesichert. Möglicherweise werde die Wertstoffregelung auch im Zuge der Verpackungsverordnung geregelt, so Jaron.

Zur Altholzverordnung sagte der BMUB-Vertreter, dass diese erstmal nicht „angefasst“ werde. Änderung werde es höchstens für Qualitätsstandards geben. Für die Bioabfallverordnung seien ebenfalls keine weiteren Konkretisierungen zu erwarten.

Konkrete Maßnahmen stehen hingegen für die Gewerbeabfallverordnung an, dessen Novellierung in diesem Jahr bevorsteht. Die Novelle werde einige Vereinfachungen mit sich bringen, so Jaron, eventuell auch ein Qualitätsmanagement. Der Vollzug der Gewerbeabfallverordnung sei gleichwohl schwierig. „Um sie genau umzusetzen, müsste man für jeden abfallerzeugenden Betrieb einen Polizisten abstellen, der aufpasst, dass die Verordnung richtig umgesetzt wird.“

Zum Ende der Abfalleigenschaft sagte Jaron, dass es die Position des BMUB sei, die Regelung nicht auf Ersatzbrennstoffe anzuwenden. „EBS bleibt Abfall, bis er verbrannt wird“, stellt er klar.

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